Präambel VO (EG, Euratom) 2007/723

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf Artikel 63, Artikel 64 und Artikel 65 Absatz 2 und die Anhänge VII und XI des Statuts sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Von Juni bis Dezember 2006 haben sich die Lebenshaltungskosten in Estland wesentlich erhöht. Die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten sollten daher angeglichen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1895/2006 (ABl. L 397 vom 30.12.2006, S. 6).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.