Artikel 1 VO (EG, Euratom) 2008/672

Mit Wirkung vom 16. November 2007 werden die Berichtigungskoeffizienten, die gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in einem der nachstehend aufgeführten Länder angewandt werden, wie folgt festgesetzt:

Bulgarien 69,7,

Litauen 77,4.

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