Präambel VO (EG, Euratom) 2008/672
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 13,
gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68(1), insbesondere auf die Artikel 63 und 64, Artikel 65 Absatz 2, Artikel 82 und die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Von Juni bis Dezember 2007 haben sich die Lebenshaltungskosten in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien wesentlich erhöht; daher müssen die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten angeglichen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 420/2008 (ABl. L 127 vom 15.5.2008, S. 1).
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