Artikel 7 VO (EG, Euratom) 2009/480

Die Kommission überträgt der EIB die Finanzverwaltung des Fonds.

Bis zum 30. Juni 2019 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine unabhängige externe Bewertung der Vor- und Nachteile der Übertragung der Finanzverwaltung des Vermögens des Fonds und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung an die Kommission, an die EIB oder an eine Kombination aus beiden vor, wobei die einschlägigen technischen und institutionellen Kriterien für den Vergleich von Vermögensverwaltungsdiensten, einschließlich der technischen Infrastruktur, der Vergleich der Kosten der bereitgestellten Dienste, das institutionelle Gefüge, die Berichterstattung, die Leistung, die Rechenschaftspflicht und das Fachwissen der Kommission bzw. der EIB sowie die anderen Vermögensverwaltungsmandate für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu berücksichtigen sind. Der Bewertung wird gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

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