Artikel 8 VO (EG, Euratom) 2009/480
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. Mai jedes Jahres einen Jahresbericht über die Verwaltung des Fonds im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Jahresbericht enthält eine Darstellung der Finanzlage und Informationen über die Funktionsweise des Fonds zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres, die Finanzströme und die bedeutenden Transaktionen sowie alle einschlägigen Informationen über die Finanzkonten, wie detaillierte Informationen über ausstehende Kapitalbeträge garantierter Darlehen oder über das Vermögen des Fonds während des vorangegangenen Kalenderjahres sowie Schlussfolgerungen und gewonnene Erkenntnisse. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die Haushaltsführung, die Leistung und die Risiken des Fonds zum Ende des vorhergehenden Kalenderjahres. Ab dem Jahr 2019 und in jedem dritten darauffolgenden Jahr enthält er darüber hinaus eine Bewertung der Angemessenheit des in Artikel 3 Absatz 2 genannten Zielwerts von 9 % und des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Schwellenwerts von 10 % für den Fonds.
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