Artikel 10 VO (EG, Euratom) 94/2728

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 4 gilt für ab 1. Januar 1993 beschlossene und haushaltsmäßig gebundene Transaktionen.

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