Artikel 12 VO (EG, Euratom) 97/58
Die Einzelheiten für die Durchführung dieser Verordnung einschließlich der Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie die Aufbereitung und die Übermittlung der Ergebnisse werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 13 festgelegt, wobei sie den Grundsatz beachten muß, daß der Nutzen der Maßnahmen größer sein muß als die durch sie verursachten Kosten und sich bei ihrer Durchführung weder für die Mitgliedstaaten noch für die Unternehmen ein beträchtlicher zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber jenem ergeben darf, der sich aus den ursprünglichen Bestimmungen dieser Verordnung ergeben würde; die Einzelheiten betreffen insbesondere
- i)
- die Aktualisierung der Listen der Merkmale von Statistiken über die Demographie der Unternehmen und von Vorergebnissen, soweit solche Aktualisierungen gemäß einer quantitativen Überprüfung nicht eine Erhöhung der Anzahl der Erhebungseinheiten oder des den Einheiten entstehenden Aufwands beinhalten, die gemessen an den erwarteten Ergebnissen unverhältnismäßig hoch wäre (Artikel 4 und 9);
- ii)
- die Periodizität der Erstellung der Statistiken (Artikel 4);
- iii)
- die Definitionen der Merkmale und deren Relevanz für bestimmte Tätigkeiten (Artikel 4);
- iv)
- die Definition des Berichtszeitraums (Artikel 4);
- v)
- das erste Berichtsjahr für die Erstellung der Vorergebnisse (Artikel 9);
- vi)
- die Kriterien für die Bewertung der Qualität (Artikel 7);
- vii)
- die Aufschlüsselung der Ergebnisse, insbesondere die zu verwendenden Klassifikationen und die Größenklassenkombinationen (Artikel 8);
- viii)
- die geeignete technische Form für die Übermittlung der Ergebnisse (Artikel 9);
- ix)
- die Aktualisierung der Fristen für die Datenübermittlung (Artikel 9);
- x)
- die Übergangszeit und die Abweichungen von dieser Verordnung während dieses Zeitraums (Artikel 11).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.