ANHANG 7 VO (EG, Euratom) 97/58

EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER PENSIONSFONDS

Abschnitt 1

Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors Pensionsfonds. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Pensionsfonds zu verbessern.

Abschnitt 2

Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffer i), ii) und iii) dieser Verordnung bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
1.
die detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Pensionsfonds,
2.
die Entwicklung und Verteilung des gesamten Geschäfts, die Struktur der Mitglieder von Pensionsfonds, die internationalen Aktivitäten, die Beschäftigung, die Kapitalanlagen und Passiva.

Abschnitt 3

1.
Die Statistiken werden für alle unter die Klasse 66.02 der NACE Rev. 1 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Klasse umfasst die Tätigkeiten autonomer Pensionsfonds.
2.
Für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds, die als Hilfstätigkeiten betrieben werden, sind einige Statistiken zu erstellen.

Abschnitt 4

1.
In der nachstehenden Liste der Merkmale wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Merkmale sind auch in der Liste des gemeinsamen Moduls von Anhang 1 enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt.
2.
Demografische Merkmale und Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für autonome Pensionsfonds):

Strukturelle DatenRechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen)Bilanzdaten: AktivaBilanzdaten: PassivaDaten zum Binnenmarkt und zur InternationalisierungDaten zur BeschäftigungSonstige Daten
CodeBezeichnungAnmerkungen
11 11 0Zahl der Unternehmen
11 11 8Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Kapitalanlagen
11 11 9Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Mitglieder
11 61 0Zahl der PensionssystemeÜbermittlung freigestellt
12 11 0Umsatz
48 00 1Pensionsbeiträge von Mitgliedern
48 00 2Pensionsbeiträge von Arbeitgebern
48 00 3Erträge aus Übertragungen
48 00 4Sonstige Pensionsbeiträge
48 00 5Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Leistungen
48 00 6Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Beiträgen
48 00 7Pensionsbeiträge an hybride Systeme
48 01 0Erträge aus Kapitalanlagen (PF)
48 01 1Kapitalgewinne und -verluste
48 02 1Erträge der Versicherungsleistungen
48 02 2Sonstige Erträge (PF)
12 12 0Produktionswert
12 14 0Bruttowertschöpfung zu BasispreisenÜbermittlung freigestellt
12 15 0Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten
48 03 0Gesamte Aufwendungen für Pensionen
48 03 1Regelmäßige Pensionszahlungen
48 03 2Einmalige Pensionszahlungen
48 03 3Aufwendungen aus Übertragungen
48 04 0Nettoveränderung der technischen Rückstellungen
48 05 0Aufwendungen für Versicherungsbeiträge
48 06 0Betriebsaufwendungen insgesamt
13 11 0Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
13 31 0Personalaufwendunge
15 11 0Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
48 07 0Sämtliche Steuern
48 11 0Grundstücke und Bauten (PF)
48 12 0Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
48 13 0Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
48 13 1Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt)
48 13 2Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist)
48 13 3Aktien (nicht öffentlich gehandelt)
48 13 4Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
48 14 0Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
48 15 0Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
48 15 1Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen HandÜbermittlung freigestellt
48 15 2Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereÜbermittlung freigestellt
48 16 0Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF)
48 17 0Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind
48 18 0Andere Kapitalanlagen
48 10 0Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds
48 10 1Rückveranlagung in das Trägerunternehmen
48 10 4Kapitalanlagen insgesamt zu Marktwerten
48 20 0Sonstige Vermögensgegenstände
48 30 0Eigenkapital
48 40 0Versicherungstechnische Nettorückstellungen (PF)
48 50 0Sonstige Posten der Passiva
48 61 0Geografische Aufgliederung des Umsatzes
48 62 0Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der LageÜbermittlung freigestellt
48 63 0Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der LageÜbermittlung freigestellt
48 64 0Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und nicht-Euro-Komponenten
16 11 0Zahl der Beschäftigten
48 70 0Zahl der Mitglieder
48 70 1Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen
48 70 2Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebene Beiträgen
48 70 3Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen
48 70 4Zahl der aktiven Mitglieder
48 70 5Zahl der suspendierten Mitglieder
48 70 6Zahl der pensionierten Mitglieder

3.
Auf das Unternehmen bezogene Merkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds):

CodeBezeichnungAnmerkungen
11 15 0Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds
48 08 0Umsatz der nicht autonomen PensionsfondsÜbermittlung freigestellt

Abschnitt 5

Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2002.

Abschnitt 6

1.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 2 aufgeführten Merkmale sind auf der 4-stelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Klassen) aufzugliedern.
2.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 3 aufgeführten Merkmale sind auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 1 aufzugliedern.

Abschnitt 7

Die Ergebnisse werden innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres übermittelt.

Abschnitt 8

Die Kommission unterrichtet den Versicherungsausschuss über die Umsetzung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.

Abschnitt 9

Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:
1.
Die folgenden ausführlicheren Informationen über grenzüberschreitende Tätigkeiten von Pensionsfonds:

CodeBezeichnungAnmerkungen
11 71 0Zahl der Unternehmen mit Mitgliedern in anderen EWR-Ländern
11 72 0Zahl der Unternehmen mit aktiven Mitgliedern in anderen EWR-Ländern
48 65 0Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder nach Geschlecht
48 65 1Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen
48 65 2Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen
48 65 3Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen
48 65 4Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder
48 65 5Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder
48 65 6Geografische Aufgliederung der pensionierten Mitglieder
48 65 7Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen
48 70 7Zahl der weiblichen Mitglieder

2.
Die folgenden zusätzlichen Informationen über nicht autonome Pensionsfonds:

CodeBezeichnungAnmerkungen
11 15 1Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitglieder
48 40 1Versicherungstechnische Nettorückstellungen der nicht autonomen Pensionsfonds
48 72 0Zahl der Mitglieder nicht autonomer Pensionsfonds
48 66 1Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds
48 66 2Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds
48 66 3Geografische Aufgliederung der Zahl der pensionierten Mitglieder, die eine Pension von einem nicht autonomen Pensionsfonds erhalten
48 66 4Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen von nicht autonomen Pensionsfonds
48 09 0Gesamte Pensionszahlungen von nicht autonomen Pensionsfonds

3.
Informationen über Derivate und außerbilanzielle Posten.

Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.

Abschnitt 10

Bei diesem Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens drei Jahre vom Beginn des ersten Berichtsjahres an. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Verfahren des Artikels 13 dieser Verordnung um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden.

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