ANHANG 7 VO (EG, Euratom) 97/58
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER PENSIONSFONDS
Abschnitt 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors Pensionsfonds. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Pensionsfonds zu verbessern.Abschnitt 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffer i), ii) und iii) dieser Verordnung bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:- 1.
- die detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Pensionsfonds,
- 2.
- die Entwicklung und Verteilung des gesamten Geschäfts, die Struktur der Mitglieder von Pensionsfonds, die internationalen Aktivitäten, die Beschäftigung, die Kapitalanlagen und Passiva.
Abschnitt 3
- 1.
- Die Statistiken werden für alle unter die Klasse 66.02 der NACE Rev. 1 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Klasse umfasst die Tätigkeiten autonomer Pensionsfonds.
- 2.
- Für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds, die als Hilfstätigkeiten betrieben werden, sind einige Statistiken zu erstellen.
Abschnitt 4
- 1.
- In der nachstehenden Liste der Merkmale wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Merkmale sind auch in der Liste des gemeinsamen Moduls von Anhang 1 enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt.
- 2.
- Demografische Merkmale und Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für autonome Pensionsfonds):
Strukturelle DatenCode Bezeichnung Anmerkungen 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 11 8 Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Kapitalanlagen 11 11 9 Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Mitglieder Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen)11 61 0 Zahl der Pensionssysteme Übermittlung freigestellt 12 11 0 Umsatz 48 00 1 Pensionsbeiträge von Mitgliedern 48 00 2 Pensionsbeiträge von Arbeitgebern 48 00 3 Erträge aus Übertragungen 48 00 4 Sonstige Pensionsbeiträge 48 00 5 Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Leistungen 48 00 6 Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Beiträgen 48 00 7 Pensionsbeiträge an hybride Systeme 48 01 0 Erträge aus Kapitalanlagen (PF) 48 01 1 Kapitalgewinne und -verluste 48 02 1 Erträge der Versicherungsleistungen 48 02 2 Sonstige Erträge (PF) 12 12 0 Produktionswert 12 14 0 Bruttowertschöpfung zu Basispreisen Übermittlung freigestellt 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten 48 03 0 Gesamte Aufwendungen für Pensionen 48 03 1 Regelmäßige Pensionszahlungen 48 03 2 Einmalige Pensionszahlungen 48 03 3 Aufwendungen aus Übertragungen 48 04 0 Nettoveränderung der technischen Rückstellungen 48 05 0 Aufwendungen für Versicherungsbeiträge 48 06 0 Betriebsaufwendungen insgesamt 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 31 0 Personalaufwendunge 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen Bilanzdaten: Aktiva48 07 0 Sämtliche Steuern 48 11 0 Grundstücke und Bauten (PF) 48 12 0 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 48 13 0 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 48 13 1 Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) 48 13 2 Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist) 48 13 3 Aktien (nicht öffentlich gehandelt) 48 13 4 Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 48 14 0 Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren 48 15 0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 48 15 1 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand Übermittlung freigestellt 48 15 2 Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Übermittlung freigestellt 48 16 0 Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF) 48 17 0 Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind 48 18 0 Andere Kapitalanlagen 48 10 0 Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds 48 10 1 Rückveranlagung in das Trägerunternehmen 48 10 4 Kapitalanlagen insgesamt zu Marktwerten Bilanzdaten: Passiva48 20 0 Sonstige Vermögensgegenstände 48 30 0 Eigenkapital 48 40 0 Versicherungstechnische Nettorückstellungen (PF) Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung48 50 0 Sonstige Posten der Passiva 48 61 0 Geografische Aufgliederung des Umsatzes 48 62 0 Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der Lage Übermittlung freigestellt 48 63 0 Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der Lage Übermittlung freigestellt Daten zur Beschäftigung48 64 0 Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und nicht-Euro-Komponenten Sonstige Daten16 11 0 Zahl der Beschäftigten 48 70 0 Zahl der Mitglieder 48 70 1 Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen 48 70 2 Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebene Beiträgen 48 70 3 Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen 48 70 4 Zahl der aktiven Mitglieder 48 70 5 Zahl der suspendierten Mitglieder 48 70 6 Zahl der pensionierten Mitglieder
- 3.
- Auf das Unternehmen bezogene Merkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds):
Code Bezeichnung Anmerkungen 11 15 0 Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds 48 08 0 Umsatz der nicht autonomen Pensionsfonds Übermittlung freigestellt
Abschnitt 5
Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2002.Abschnitt 6
- 1.
- Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 2 aufgeführten Merkmale sind auf der 4-stelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Klassen) aufzugliedern.
- 2.
- Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 3 aufgeführten Merkmale sind auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 1 aufzugliedern.
Abschnitt 7
Die Ergebnisse werden innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres übermittelt.Abschnitt 8
Die Kommission unterrichtet den Versicherungsausschuss über die Umsetzung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.Abschnitt 9
Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:- 1.
- Die folgenden ausführlicheren Informationen über grenzüberschreitende Tätigkeiten von Pensionsfonds:
Code Bezeichnung Anmerkungen 11 71 0 Zahl der Unternehmen mit Mitgliedern in anderen EWR-Ländern 11 72 0 Zahl der Unternehmen mit aktiven Mitgliedern in anderen EWR-Ländern 48 65 0 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder nach Geschlecht 48 65 1 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen 48 65 2 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen 48 65 3 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen 48 65 4 Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder 48 65 5 Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder 48 65 6 Geografische Aufgliederung der pensionierten Mitglieder 48 65 7 Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen 48 70 7 Zahl der weiblichen Mitglieder - 2.
- Die folgenden zusätzlichen Informationen über nicht autonome Pensionsfonds:
Code Bezeichnung Anmerkungen 11 15 1 Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitglieder 48 40 1 Versicherungstechnische Nettorückstellungen der nicht autonomen Pensionsfonds 48 72 0 Zahl der Mitglieder nicht autonomer Pensionsfonds 48 66 1 Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds 48 66 2 Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds 48 66 3 Geografische Aufgliederung der Zahl der pensionierten Mitglieder, die eine Pension von einem nicht autonomen Pensionsfonds erhalten 48 66 4 Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen von nicht autonomen Pensionsfonds 48 09 0 Gesamte Pensionszahlungen von nicht autonomen Pensionsfonds - 3.
- Informationen über Derivate und außerbilanzielle Posten.
Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.
Abschnitt 10
Bei diesem Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens drei Jahre vom Beginn des ersten Berichtsjahres an. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Verfahren des Artikels 13 dieser Verordnung um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden.© Europäische Union 1998-2021
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