ANHANG 7 VO (EG, Euratom) 97/58

EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER PENSIONSFONDS

Abschnitt 1

Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors Pensionsfonds. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Pensionsfonds zu verbessern.

Abschnitt 2

Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffer i), ii) und iii) dieser Verordnung bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
1.
die detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Pensionsfonds,
2.
die Entwicklung und Verteilung des gesamten Geschäfts, die Struktur der Mitglieder von Pensionsfonds, die internationalen Aktivitäten, die Beschäftigung, die Kapitalanlagen und Passiva.

Abschnitt 3

1.
Die Statistiken werden für alle unter die Klasse 66.02 der NACE Rev. 1 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Klasse umfasst die Tätigkeiten autonomer Pensionsfonds.
2.
Für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds, die als Hilfstätigkeiten betrieben werden, sind einige Statistiken zu erstellen.

Abschnitt 4

1.
In der nachstehenden Liste der Merkmale wird, soweit erforderlich, angegeben, für welche Arten von statistischen Einheiten die Statistiken erstellt werden. Die kursiv geschriebenen Merkmale sind auch in der Liste des gemeinsamen Moduls von Anhang 1 enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt.
2.
Demografische Merkmale und Unternehmensmerkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für autonome Pensionsfonds):

Strukturelle Daten Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) Bilanzdaten: Aktiva Bilanzdaten: Passiva Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung Daten zur Beschäftigung Sonstige Daten
Code Bezeichnung Anmerkungen
11 11 0 Zahl der Unternehmen
11 11 8 Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Kapitalanlagen
11 11 9 Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Mitglieder
11 61 0 Zahl der Pensionssysteme Übermittlung freigestellt
12 11 0 Umsatz
48 00 1 Pensionsbeiträge von Mitgliedern
48 00 2 Pensionsbeiträge von Arbeitgebern
48 00 3 Erträge aus Übertragungen
48 00 4 Sonstige Pensionsbeiträge
48 00 5 Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Leistungen
48 00 6 Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Beiträgen
48 00 7 Pensionsbeiträge an hybride Systeme
48 01 0 Erträge aus Kapitalanlagen (PF)
48 01 1 Kapitalgewinne und -verluste
48 02 1 Erträge der Versicherungsleistungen
48 02 2 Sonstige Erträge (PF)
12 12 0 Produktionswert
12 14 0 Bruttowertschöpfung zu Basispreisen Übermittlung freigestellt
12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten
48 03 0 Gesamte Aufwendungen für Pensionen
48 03 1 Regelmäßige Pensionszahlungen
48 03 2 Einmalige Pensionszahlungen
48 03 3 Aufwendungen aus Übertragungen
48 04 0 Nettoveränderung der technischen Rückstellungen
48 05 0 Aufwendungen für Versicherungsbeiträge
48 06 0 Betriebsaufwendungen insgesamt
13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
13 31 0 Personalaufwendunge
15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
48 07 0 Sämtliche Steuern
48 11 0 Grundstücke und Bauten (PF)
48 12 0 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
48 13 0 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
48 13 1 Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt)
48 13 2 Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist)
48 13 3 Aktien (nicht öffentlich gehandelt)
48 13 4 Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
48 14 0 Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
48 15 0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
48 15 1 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand Übermittlung freigestellt
48 15 2 Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Übermittlung freigestellt
48 16 0 Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF)
48 17 0 Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind
48 18 0 Andere Kapitalanlagen
48 10 0 Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds
48 10 1 Rückveranlagung in das Trägerunternehmen
48 10 4 Kapitalanlagen insgesamt zu Marktwerten
48 20 0 Sonstige Vermögensgegenstände
48 30 0 Eigenkapital
48 40 0 Versicherungstechnische Nettorückstellungen (PF)
48 50 0 Sonstige Posten der Passiva
48 61 0 Geografische Aufgliederung des Umsatzes
48 62 0 Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der Lage Übermittlung freigestellt
48 63 0 Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der Lage Übermittlung freigestellt
48 64 0 Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und nicht-Euro-Komponenten
16 11 0 Zahl der Beschäftigten
48 70 0 Zahl der Mitglieder
48 70 1 Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen
48 70 2 Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebene Beiträgen
48 70 3 Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen
48 70 4 Zahl der aktiven Mitglieder
48 70 5 Zahl der suspendierten Mitglieder
48 70 6 Zahl der pensionierten Mitglieder

3.
Auf das Unternehmen bezogene Merkmale, für die jährliche Statistiken erstellt werden (nur für Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds):

Code Bezeichnung Anmerkungen
11 15 0 Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds
48 08 0 Umsatz der nicht autonomen Pensionsfonds Übermittlung freigestellt

Abschnitt 5

Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2002.

Abschnitt 6

1.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 2 aufgeführten Merkmale sind auf der 4-stelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Klassen) aufzugliedern.
2.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 4 Nummer 3 aufgeführten Merkmale sind auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 1 aufzugliedern.

Abschnitt 7

Die Ergebnisse werden innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres übermittelt.

Abschnitt 8

Die Kommission unterrichtet den Versicherungsausschuss über die Umsetzung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.

Abschnitt 9

Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:
1.
Die folgenden ausführlicheren Informationen über grenzüberschreitende Tätigkeiten von Pensionsfonds:

Code Bezeichnung Anmerkungen
11 71 0 Zahl der Unternehmen mit Mitgliedern in anderen EWR-Ländern
11 72 0 Zahl der Unternehmen mit aktiven Mitgliedern in anderen EWR-Ländern
48 65 0 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder nach Geschlecht
48 65 1 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen
48 65 2 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen
48 65 3 Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen
48 65 4 Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder
48 65 5 Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder
48 65 6 Geografische Aufgliederung der pensionierten Mitglieder
48 65 7 Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen
48 70 7 Zahl der weiblichen Mitglieder

2.
Die folgenden zusätzlichen Informationen über nicht autonome Pensionsfonds:

Code Bezeichnung Anmerkungen
11 15 1 Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitglieder
48 40 1 Versicherungstechnische Nettorückstellungen der nicht autonomen Pensionsfonds
48 72 0 Zahl der Mitglieder nicht autonomer Pensionsfonds
48 66 1 Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds
48 66 2 Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds
48 66 3 Geografische Aufgliederung der Zahl der pensionierten Mitglieder, die eine Pension von einem nicht autonomen Pensionsfonds erhalten
48 66 4 Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen von nicht autonomen Pensionsfonds
48 09 0 Gesamte Pensionszahlungen von nicht autonomen Pensionsfonds

3.
Informationen über Derivate und außerbilanzielle Posten.

Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.

Abschnitt 10

Bei diesem Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens drei Jahre vom Beginn des ersten Berichtsjahres an. Dieser Zeitraum kann gemäß dem Verfahren des Artikels 13 dieser Verordnung um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden.

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