ANHANG 6 VO (EG, Euratom) 97/58

EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER KREDITINSTITUTE

Abschnitt 1

Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors der Kreditinstitute. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Kreditinstitute zu verbessern.

Abschnitt 2

Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 2 Ziffern i), ii) und iii) dieser Verordnung bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
1.
die detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Kreditinstitute,
2.
die Entwicklung und Verteilung des gesamten Geschäfts und des Geschäfts nach Produkten, die internationalen Aktivitäten, die Beschäftigung, das Eigenkapital sowie auf andere Aktiva und Passiva.

Abschnitt 3

1.
Die Statistiken werden für die unter die Klassen 65.12 und 65.22 der NACE Rev. 1 fallenden Tätigkeiten von Kreditinstituten erstellt.
2.
Die Statistiken sind für die Tätigkeiten aller Kreditinstitute (mit Ausnahme der Zentralbanken) zu erstellen, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) und Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten(1) erfasst werden.
3.
Die Zweigniederlassungen der in Artikel 24 der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute(2) bezeichneten Kreditinstitute, deren Tätigkeit unter die Klassen 65.12 und 65.22 der NACE Rev. 1 fällt, werden den in Absatz 2 genannten Kreditinstituten gleichgestellt.

Abschnitt 4

Die Merkmale sind nachstehend aufgeführt. Die kursiv geschriebenen Merkmale und Statistiken sind auch in der Liste des gemeinsamen Moduls von Anhang 1 enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt. Die Liste enthält:
i)
die in Artikel 4 der Richtlinie 86/635/EWG aufgeführten Merkmale: Aktiva: Posten 4; Passiva: Posten 2 a + 2 b als Aggregat, Posten 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 als Aggregat;
ii)
die in Artikel 27 der Richtlinie 86/635/EWG aufgeführten Merkmale: Posten 2, Posten 3 a + 3 b + 3 c als Aggregat, Posten 3 a, Posten 4, Posten 5, Posten 6, Posten 7, Posten 8 a + 8 b als Aggregat, Posten 8 b, Posten 10, Posten 11 + 12 als Aggregat, Posten 9 + 13 + 14 als Aggregat, Posten 15 + 16 als Aggregat, Posten 19, Posten 15 + 20 + 22 als Aggregat, Posten 23;
iii)
die folgenden zusätzlichen Merkmale:

Strukturelle DatenRechnungslegungsdaten: Gewinn- und VerlustrechnungRechnungslegungsdaten: BilanzDaten nach ProduktenDaten zum Binnenmarkt und zur InternationalisierungDaten zur BeschäftigungSonstige Daten
CodeBezeichnungAnmerkungen
11 11 0Zahl der Unternehmen
11 11 1Zahl der Unternehmen nach der Rechtsform
11 11 4Zahl der Unternehmen nach dem Sitz der Muttergesellschaft
11 11 6Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Bilanzsumme
11 11 7Zahl der Unternehmen nach Kategorien von Kreditinstituten
11 21 0Zahl der örtlichen Einheiten
11 41 1Gesamtzahl der Zweigniederlassungen nach Standort in Nicht-EWR-Ländern
11 51 0Gesamtzahl der dem Finanzsektor angehörenden Tochterunternehmen nach Standort in anderen Ländern
42 11 0Zinserträge und ähnliche Erträge
42 11 1Zinserträge und ähnliche Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren
42 12 1Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen für begebene Schuldverschreibungen
12 12 0Produktionswert
13 11 0Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt
13 31 0Personalaufwendungen
12 14 0Bruttowertschöpfung zu BasispreisenÜbermittlung freigestellt
12 15 0Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten
15 11 0Bruttoinvestitionen in Sachanlagen
43 30 0Bilanzsumme (KI)
43 31 0Bilanzsumme nach dem Sitz der Muttergesellschaft
43 32 0Bilanzsumme nach der Rechtsform
44 11 0Zinserträge und ähnliche Erträge nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
44 12 0Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
44 13 0Provisionserträge nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
44 14 0Provisionsaufwendungen nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
45 11 0Geografische Aufgliederung der Gesamtzahl der EWR-Zweigniederlassungen
45 21 0Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge
45 22 0Geografische Aufgliederung der Bilanzsumme
45 31 0Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in anderen EWR-Ländern)Übermittlung freigestellt
45 41 0Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund von Zweigniederlassungen (in Ländern außerhalb des EWR)Übermittlung freigestellt
45 42 0Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in Ländern außerhalb des EWR)Übermittlung freigestellt
16 11 0Zahl der Beschäftigten
16 11 1Zahl der Beschäftigten nach Kategorien von Kreditinstituten
16 11 2Zahl der weiblichen Beschäftigten
16 13 0Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger
16 13 1Zahl der Lohn- und Gehaltsempfängerinnen
16 14 0Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten
47 11 0Zahl der Konten nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
47 12 0Zahl der Forderungen an Kunden nach CPA-(Unter-)KategorienÜbermittlung freigestellt
47 13 0Zahl der Bankautomaten von Kreditinstituten

iv)
Merkmale, für die jährliche Regionalstatistiken zu erstellen sind:

CodeBezeichnungAnmerkungen
11 21 0Zahl der örtlichen Einheiten
13 32 0Löhne und GehälterÜbermittlung freigestellt
16 11 0Zahl der Beschäftigten

Abschnitt 5

Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2001.

Abschnitt 6

1.
Die Ergebnisse werden bis zu den folgenden Klassen der NACE Rev. 1 gesondert aufgeschlüsselt: 65.12 und 65.22.
2.
Die Ergebnisse der regionalen Statistiken werden bis zur 4-stelligen Ebene der NACE Rev. 1 (Klassen) und bis zur Ebene 1 der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgeschlüsselt.

Abschnitt 7

Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse wird nach dem Verfahren des Artikels 13 dieser Verordnung festgelegt. Sie soll beträgt höchstens zehn Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres.

Abschnitt 8

Die Kommission unterrichtet den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken über die Einführung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.

Abschnitt 9

1.
Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:

a)
Informationen über Derivative und außerbilanzielle Posten,
b)
Informationen über die Vertriebsnetze,
c)
Informationen, die für die Untergliederung der Transaktionen von Kreditinstituten nach Preisen und Volumen benötigt werden.

2.
Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.

Abschnitt 10

Bei diesem Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 5 höchstens drei Jahre vom Beginn des ersten Berichtsjahres an.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 372 vom 31.12.1986, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 28).

(2)

ABl. L 126 vom 26.5.2000, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/28/EG (ABl. L 275 vom 27.10.2000, S. 37).

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