Artikel 7 VO (EU) 2009/1274

Für die Verwaltung der Zollkontingente werden die Mengen, für die Lizenzanträge gestellt wurden, die gemäß den Artikeln 2 und 6 mitgeteilten Mengen und die Mengen, für die Einfuhrlizenzen erteilt wurden, in Kilogramm und in ganzen Zahlen ausgedrückt.

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