Artikel 1 VO (EU) 2009/1291
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- (a)
- ein „landwirtschaftlicher Betrieb” ist eine betriebswirtschaftliche Einheit, wie sie im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrarerhebungen und -zählungen definiert worden ist;
- (b)
- das „Klassifizierungssystem” ist das mit der Verordnung (EG) Nr. 1242/2008 errichtete gemeinschaftliche Klassifizierungssystem der landwirtschaftlichen Betriebe.
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