Artikel 5 VO (EU) 2009/1291

Mitteilung

Die Mitgliedstaaten übermitteln den Auswahlplan gemäß Artikel 4 der Kommission alljährlich spätestens zwei Monate vor Beginn des Rechnungsjahres, auf das er sich bezieht.

Für das Rechnungsjahr 2010 wird der Plan jedoch spätestens einen Monat vor Beginn des Rechnungsjahres übermittelt, auf das er sich bezieht. Kroatien übermittelt der Kommission seinen Auswahlplan für das Rechnungsjahr 2013 bis zum 31. Oktober 2013.

Die Mitteilung erfolgt auf elektronischem Wege anhand der Informationssysteme, die den zuständigen Behörden von der Kommission oder den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Form und Inhalt der mitzuteilenden Angaben sind in Mustern festgelegt, die den Mitgliedstaaten anhand der Informationssysteme zur Verfügung gestellt werden. Diese Muster und die anzuwendenden Verfahren werden nach Unterrichtung des Gemeinschaftsausschusses des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen angepasst und aktualisiert.

Die Angaben in den Mitteilungen werden unter der Verantwortung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats gemäß den von diesen Behörden gewährten Zugangsrechten in die Informationssysteme eingegeben und dort aktualisiert.

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