Artikel 4 VO (EU) 2009/1291

Auswahlplan

Der Plan zur Auswahl der Buchführungsbetriebe hat zum Ziel, die Repräsentativität aller Buchführungsbetriebe zu gewährleisten.

Er umfasst:

(a)
die für seine Ausarbeitung berücksichtigten Grundelemente, nämlich

die Angabe der statistischen Bezugsquellen,

die Modalitäten der Stratifikation des Erfassungsbereichs gemäß den Gebieten im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 und den im Klassifizierungssystem festgelegten betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und wirtschaftlichen Betriebsgrößen,

die Modalitäten der Bestimmung des Auswahlsatzes für die einzelnen Schichten,

die Modalitäten der Auswahl der Buchführungsbetriebe;

(b)
die Aufteilung der Betriebe des Erfassungsbereichs nach den im Klassifizierungssystem festgelegten betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und wirtschaftlichen Betriebsgrößen (mindestens den betriebswirtschaftlichen Hauptausrichtungen entsprechend) und
(c)
die Zahl der in jeder Schicht auszuwählenden Buchführungsbetriebe.

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