Artikel 4 VO (EU) 2009/1291
Auswahlplan
Der Plan zur Auswahl der Buchführungsbetriebe hat zum Ziel, die Repräsentativität aller Buchführungsbetriebe zu gewährleisten.
Er umfasst:
- (a)
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die für seine Ausarbeitung berücksichtigten Grundelemente, nämlich
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die Angabe der statistischen Bezugsquellen,
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die Modalitäten der Stratifikation des Erfassungsbereichs gemäß den Gebieten im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 und den im Klassifizierungssystem festgelegten betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und wirtschaftlichen Betriebsgrößen,
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die Modalitäten der Bestimmung des Auswahlsatzes für die einzelnen Schichten,
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die Modalitäten der Auswahl der Buchführungsbetriebe;
- (b)
- die Aufteilung der Betriebe des Erfassungsbereichs nach den im Klassifizierungssystem festgelegten betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und wirtschaftlichen Betriebsgrößen (mindestens den betriebswirtschaftlichen Hauptausrichtungen entsprechend) und
- (c)
- die Zahl der in jeder Schicht auszuwählenden Buchführungsbetriebe.
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