Artikel 1 VO (EU) 2009/1297
Die teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gegenwärtig unter den KN-Codes 72022100, 72022910 und 72022990 eingereihtem Ferrosilicium mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet wurde, wird eingestellt und die geltende Maßnahme gegenüber den Einfuhren mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird aufgehoben.
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