Artikel 3 VO (EU) 2010/1003
Gültigkeit und Erweiterung von Genehmigungen, die gemäß der Richtlinie 70/222/EWG erteilt wurden
Die nationalen Behörden gestatten den Verkauf und die Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die vor dem in Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 genannten Zeitpunkt typgenehmigt wurden, und genehmigen weiterhin Erweiterungen von Genehmigungen für diese Fahrzeuge nach der Richtlinie 70/222/EWG.
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