Artikel 1 VO (EU) 2010/1008
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 gemäß der in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG enthaltenen Begriffsbestimmung, die mit einer Windschutzscheibe ausgestattet sind, sowie für Windschutzscheiben-Waschanlagen, die zum Einbau in Kraftfahrzeuge der Klasse M1 bestimmt sind.
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