ANHANG II VO (EU) 2010/1008
Verwaltungsunterlagen für die EG-Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Waschanlagen als selbstständige technische Einheiten
TEIL 1
MUSTER
Beschreibungsbogen Nr. … für die EG-Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Waschanlagen als selbständige technische Einheiten. Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Weisen die in diesem Beschreibungsbogen genannten Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.
- 0.
- ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2. Typ: …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf der selbständigen technischen Einheit vorhanden(*): …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart der EG-Typgenehmigungszeichen: …
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
9.7. Windschutzscheiben-Waschanlage
Erläuterungen
TEIL 2
MUSTER
Stempel der Typgenehmigungsbehörde Benachrichtigung über:
|
für einen Typ einer Windschutzscheiben-Waschanlage als selbständige technische Einheit |
| nach der Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. …/…(1) | |
| EG-Typgenehmigungsnummer: … | |
| Grund für die Erweiterung: … | |
ABSCHNITT I
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2. Typ: …
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf der selbständigen technischen Einheit vorhanden(2): …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.7. Anbringungsstelle und -art des EC-Genehmigungszeichens: …
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
ABSCHNITT II
1. Zusätzliche Angaben: siehe Beiblatt
2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …
3. Datum des Prüfberichts: …
4. Nummer des Prüfberichts: …
5. Bemerkungen (gegebenenfalls): siehe Beiblatt
6. Ort: …
7. Datum: …
8. Unterschrift: …
- Anlagen:
-
Beschreibungsunterlagen
Prüfbericht
Beiblatt
zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …
- 1.
- Zusätzliche Angaben:
- 1.1.
- Kurze Beschreibung des Typs einer selbständigen technischen Einheit: …
- 1.2.
- Ausführliche Beschreibung der Waschanlage:
- 1.2.1.
- Anzahl der Spritzdüsen: …
- 1.2.2.
- Anzahl der Auslassöffnungen pro Düse: …
- 1.2.3.
- Beschreibung der Schläuche der Waschanlage und deren Anschlüsse an die Pumpe und Düsen: …
- 1.2.4.
- Beschreibung der Pumpe der Waschanlage: …
- 1.2.5.
- Fassungsvermögen des Flüssigkeitsbehälters (Liter): …
- 2.
- Geeignet für: Links- oder Rechtslenker(3)
- 3.
- Ein beliebiger Teil der Anlage kann sich im Motorraum befinden: ja / nein(3)
- 4.
- Selbständige technische Einheit: universell / fahrzeugspezifisch(3)
- 5.
- Anmerkungen: …
- 6.
- Liste der Fahrzeugtypen, für die die selbständige technische Einheit genehmigt wurde (gegebenenfalls): …
TEIL 3
1.
Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten besteht aus:
1.1.
dem Kleinbuchstaben „e” in einem Rechteck, gefolgt von der jeweiligen Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung erteilt hat:
| 1 | für Deutschland |
| 2 | für Frankreich |
| 3 | für Italien |
| 4 | für die Niederlande |
| 5 | für Schweden |
| 6 | für Belgien |
| 7 | für Ungarn |
| 8 | für die Tschechische Republik |
| 9 | für Spanien |
| 11 | für das Vereinigte Königreich |
| 12 | für Österreich |
| 13 | für Luxemburg |
| 17 | für Finnland |
| 18 | für Dänemark |
| 19 | für Rumänien |
| 20 | für Polen |
| 21 | für Portugal |
| 23 | für Griechenland |
| 24 | für Irland |
| 25 | für Kroatien |
| 26 | für Slowenien |
| 27 | für die Slowakei |
| 29 | für Estland |
| 32 | für Lettland |
| 34 | für Bulgarien |
| 36 | für Litauen |
| 49 | für Zypern |
| 50 | für Malta |
1.2. der „Basis-Typgenehmigungsnummer” aus Abschnitt 4 der Typgenehmigungsnummer in der Nähe des Rechtecks; davor steht die zweistellige laufende Nummer, die diese Verordnung oder die jeweils letzte wesentliche technische Änderung dieser Verordnung bezeichnet. Die laufende Nummer ist derzeit „00” .
2. Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten ist so auf dem Flüssigkeitsbehälter der Windschutzscheiben-Waschanlage anzubringen, dass es auch nach dem Einbau in das Fahrzeug deutlich lesbar und dauerhaft ist.
3.
Ein Beispiel eines EG-Typgenehmigungszeichens für selbständige technische Einheiten ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1
Erläuterung
- Legende
- Das EG-Typgenehmigungszeichen für selbständige technische Einheiten wurde von den Niederlanden unter der Nummer 0046 erteilt. Die ersten beiden Ziffern (00) geben an, dass die selbständige technische Einheit nach der vorliegenden Verordnung genehmigt wurde.
Fußnote(n):
- (*)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel ABC??123??).
- (1)
Unzutreffendes streichen.
- (2)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (Beispiel ABC??123??).
- (3)
Nichtzutreffendes streichen.
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