ANHANG I VO (EU) 2010/1015

Ökodesign-Anforderungen

1.
ALLGEMEINE ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN

1.
Der Berechnung des Energieverbrauchs und anderer Parameter von Haushaltswaschmaschinen werden die Arbeitszyklen für normal verschmutzte Baumwollwäsche (nachfolgend „Standardprogramme Baumwolle” ) bei 40 °C und 60 °C zugrunde gelegt. Diese Zyklen müssen auf der Programmwahleinrichtung der Haushaltswaschmaschinen und/oder deren ggf. vorhandenen Anzeige deutlich als Standardprogramm „Baumwolle 60 °C” bzw. Standardprogramm „Baumwolle 40 °C” erkennbar sein.
2.
Die vom Hersteller bereitgestellte Bedienungsanleitung muss Folgendes enthalten:

a)
Erwähnung des Standardprogramms „Baumwolle 60 °C” und des Standardprogramms „Baumwolle 40 °C” mit der Bezeichnung Standardprogramm „Baumwolle 60 °C” bzw. Standardprogramm „Baumwolle 40 °C” nebst dem Hinweis, dass diese Programme zur Reinigung normal verschmutzter Baumwollwäsche geeignet und in Bezug auf den kombinierten Energie- und Wasserverbrauch für das Waschen dieser Art von Baumwollwäsche am effizientesten sind; daneben ein Hinweis darauf, dass die tatsächliche Wassertemperatur von der angegebenen Zyklustemperatur abweichen kann;
b)
Angabe der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und im unausgeschalteten Zustand;
c)
ungefähre Angabe der Programmdauer, der Restfeuchte, des Energie- und Wasserverbrauchs der Hauptwaschprogramme bei vollständiger Befüllung und/oder Teilbefüllung;
d)
Waschmittelempfehlungen für die verschiedenen Waschtemperaturen.

3.
Haushaltswaschmaschinen müssen dem Nutzer einen 20-°C-Zyklus bieten. Dieses Programm muss auf der Programmwahleinrichtung der Haushaltswaschmaschinen und/oder deren ggf. vorhandenen Anzeige deutlich erkennbar sein.

2.
SPEZIFISCHE ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN

Haushaltswaschmaschinen müssen den folgenden Anforderungen genügen:
1.
Ab 1. Dezember 2011:

der Energieeffizienzindex (EEI) sämtlicher Haushaltswaschmaschinen beträgt weniger als 68;

der Wascheffizienzindex (Iw) von Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität über 3 kg beträgt mehr als 1,03;

der Wascheffizienzindex (Iw) von Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von höchstens 3 kg beträgt mehr als 1,00;

der Wasserverbrauch (Wt) sämtlicher Haushaltswaschmaschinen beträgt

Wt ≤ 5 × c + 35.

Dabei ist c die Nennkapazität der Haushaltswaschmaschine für das Standardprogramm „Baumwolle 60 °C” oder das Standardprogramm „Baumwolle 40 °C” , jeweils bei vollständiger Befüllung, wobei der niedrigere der beiden Werte maßgeblich ist.

2.
Ab 1. Dezember 2013:

der Energieeffizienzindex (EEI) von Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von 4 kg oder darüber beträgt weniger als 59;

der Wasserverbrauch (Wt) sämtlicher Haushaltswaschmaschinen beträgt.

Wt ≤ 5 × c½ + 35.

Dabei ist c½ die Nennkapazität der Haushaltswaschmaschine für das Standardprogramm „Baumwolle 60 °C” oder das Standardprogramm „Baumwolle 40 °C” , jeweils bei Teilbefüllung, wobei der niedrigere der beiden Werte maßgeblich ist.

Der Energieeffizienzindex (EEI), der Wascheffizienzindex (Iw) und der Wasserverbrauch (Wt) werden gemäß Anhang II berechnet.

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