ANHANG I VO (EU) 2010/1031
Formblatt für die Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG
Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG | ||
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1. | Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen: | |
2. | Datum der Mitteilung: | |
3. | Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage” ) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die in dem mittels Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten EUTL erfasst sind, unter anderem: | |
a) | Name der Anlage: | |
b) | Anlagenkennung im EUTL: | |
c) | Name des Anlagenbetreibers: | |
4. | Datum der Stilllegung der Anlage und des Entzugs der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen: | |
5. | Beschreibung und Angabe der zusätzlichen nationalen Maßnahmen, die Auslöser für die Stilllegung der Anlage waren: | |
6. | geprüfte Emissionsberichte der Anlage aus den fünf Jahren vor dem Jahr der Stilllegung: | |
7. | Gesamtmenge der zu löschenden Zertifikate: | |
8. | Jahre, über die die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll: | |
9. | genaue Menge der zu löschenden Zertifikate für jedes der in Nummer 8 genannten Jahre: |
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