ANHANG I VO (EU) 2010/1031

Formblatt für die Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG

Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG
1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen:
2. Datum der Mitteilung:
3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage” ) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die in dem mittels Erlass eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten EUTL erfasst sind, unter anderem:
a) Name der Anlage:
b) Anlagenkennung im EUTL:
c) Name des Anlagenbetreibers:
4. Datum der Stilllegung der Anlage und des Entzugs der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen:
5. Beschreibung und Angabe der zusätzlichen nationalen Maßnahmen, die Auslöser für die Stilllegung der Anlage waren:
6. geprüfte Emissionsberichte der Anlage aus den fünf Jahren vor dem Jahr der Stilllegung:
7. Gesamtmenge der zu löschenden Zertifikate:
8. Jahre, über die die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll:
9. genaue Menge der zu löschenden Zertifikate für jedes der in Nummer 8 genannten Jahre:

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