ANHANG II VO (EU) 2010/1031

Geforderte Angaben und Unterlagen gemäß Artikel 20 Absatz 3

1. Nachweis der Berechtigung gemäß Artikel 18 Absatz 1 oder 2.

2. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Antragstellers.

3. Kontonummer des Namens-Kontos des Antragstellers.

4. Sämtliche Angaben zum Namens-Bankkonto des Antragstellers.

5. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen von einem oder mehr Bietervertretern im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 Unterabsatz 3.

6. Für juristische Personen, Nachweise für
a)
die Anmeldung zum Handelsregister mit folgenden Angaben: Rechtsform des Antragstellers; für ihn geltendes Recht; börsennotiertes Unternehmen an einer oder mehreren zugelassenen Börsen oder nicht;
b)
die Eintragungsnummer des Antragstellers im einschlägigen Register, in dem er gegebenenfalls registriert ist, oder anderenfalls die Mitteilung, Satzung oder jedes andere Dokument vor, das seine Handelsregisteranmeldung belegt.

7. Für juristische Personen und/oder rechtliche Vereinbarungen die Angaben, die erforderlich sind, um den wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und die Eigentums- und Kontrollstruktur einer solchen juristischen Person oder Vereinbarung zu verstehen.

8. Für natürliche Personen der Nachweis ihrer Identität mittels eines Personalausweises, eines Führerscheins, eines Reisepasses oder eines vergleichbaren amtlichen Dokuments, das den vollständigen Namen, ein Passbild, das Geburtsdatum und den ständigen Wohnsitz in der Union des betreffenden Antragstellers enthält und erforderlichenfalls durch weitere geeignete Nachweise untermauert werden kann.

9. Für Anlagenbetreiber die in Artikel 4 der Richtlinie 2003/87/EG genannte Genehmigung.

10. Für Luftfahrzeugbetreiber der Nachweis dafür, dass sie in der Liste gemäß Artikel 18a Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind, oder der gemäß Artikel 3g der Richtlinie übermittelte und gebilligte Überwachungsplan.

11. Jede Angabe, die erforderlich ist, um die in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe e genannten Maßnahmen der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden durchzuführen.

12. Der jüngste geprüfte Jahresbericht und Jahresabschluss, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz, des Antragstellers, soweit vorhanden, anderenfalls die MwSt.-Erklärung oder sonstige solche Angaben, die erforderlich sind, um die Solvenz und Kreditwürdigkeit des Antragstellers zufriedenstellend nachzuweisen.

13. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit vorhanden und, falls der Antragsteller nicht umsatzsteuerpflichtig ist, jedes andere Mittel, anhand dessen der Antragsteller durch die Steuerverwaltung des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder seinen steuerlichen Wohnsitz hat, identifiziert werden kann, oder sonstige solche Angaben, die erforderlich sind, um den steuerlichen Status des Antragstellers innerhalb der Union zufriedenstellend nachzuweisen.

14. Eine Erklärung, in der der Antragsteller nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, die Anforderungen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe f zu erfüllen.

15. Nachweis der Beachtung von Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g.

16. Nachweis, dass der Antragsteller die Anforderungen in Artikel 19 Absatz 3 erfüllt.

17. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller die notwendige Rechts- und Geschäftsfähigkeit hat, auf eigene Rechnung oder im Namen anderer bei einer Versteigerung Gebote einzustellen.

18. Eine Erklärung, in der der Antragsteller nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, dass keine rechtlichen, ordnungsrechtlichen, vertraglichen oder anderen Hindernisse bestehen, die ihn davon abhalten, seinen Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachzukommen.

19. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, ob der Antragsteller in Euro oder in einer Währung eines Mitgliedstaats außerhalb der Eurozone bezahlen will, mit Angabe der gewählten Währung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.