Artikel 1 VO (EU) 2010/1035
(1) Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt, das derzeit unter dem KN-Code 29336100 eingereiht wird.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Zollsatz (%) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Sichuan Golden Elephant | 44,9 | A986 |
Shandong Liaherd | 47,6 | A987 |
Henan Junhua | 49,0 | A988 |
Alle übrigen Unternehmen | 65,2 | A999 |
(3) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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