ANHANG IV VO (EU) 2010/1059
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht
- 1.
-
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:
- a)
- Energieeffizienzklasse gemäß Anhang VI Nummer 1;
- b)
- Nennkapazität in Standardgedecken für den Standardreinigungszyklus;
- c)
- jährlicher Energieverbrauch (AEC) in kWh/Jahr, berechnet gemäß Anhang VII Nummer 1 Buchstabe b und aufgerundet auf die nächste Ganzzahl;
- d)
- jährlicher Wasserverbrauch (AWC) in Liter/Jahr, berechnet gemäß Anhang VII Nummer 3 und aufgerundet auf die nächste Ganzzahl;
- e)
- Trocknungseffizienzklasse gemäß Anhang VI Nummer 2;
- f)
- Luftschallemissionen in dB(A) re 1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
- g)
- eine entsprechende Angabe, falls das Modell für den Einbau bestimmt ist.
- 2.
- Werden weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang II bereitzustellen.
- 3.
- Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.
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