ANHANG IV VO (EU) 2010/1059

Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass der Nutzer das Gerät ausgestellt sieht

1.
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:

a)
Energieeffizienzklasse gemäß Anhang VI Nummer 1;
b)
Nennkapazität in Standardgedecken für den Standardreinigungszyklus;
c)
jährlicher Energieverbrauch (AEC) in kWh/Jahr, berechnet gemäß Anhang VII Nummer 1 Buchstabe b und aufgerundet auf die nächste Ganzzahl;
d)
jährlicher Wasserverbrauch (AWC) in Liter/Jahr, berechnet gemäß Anhang VII Nummer 3 und aufgerundet auf die nächste Ganzzahl;
e)
Trocknungseffizienzklasse gemäß Anhang VI Nummer 2;
f)
Luftschallemissionen in dB(A) re 1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
g)
eine entsprechende Angabe, falls das Modell für den Einbau bestimmt ist.

2.
Werden weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang II bereitzustellen.
3.
Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.

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