ANHANG III VO (EU) 2010/1060

Produktdatenblatt

1.
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt sind in nachstehender Reihenfolge zu machen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten gemäß Anhang I Buchstabe t;
c)
Kategorie des Haushaltskühlgerätemodells gemäß Anhang VIII Nummer 1;
d)
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IX;
e)
wurde für das Modell ein EG-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 66/2010 vergeben, kann dies mit angegeben werden;
f)
jährlicher Energieverbrauch (AEC) in kWh/Jahr gemäß Nummer 3 (2) von Anhang VIII, aufgerundet auf die nächste Ganzzahl. Er ist anzugeben als: Energieverbrauch „XYZ” kWh/Jahr, auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 Stunden. Der tatsächliche Verbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.;
g)
Nutzinhalt jedes Fachs und gegebenenfalls anwendbare Sternekennzeichnung gemäß Anhang II Nummer 1 (1) Ziffer VI;
h)
Auslegungstemperatur „sonstiger Fächer” im Sinne von Anhang I Buchstabe n. Bei Weinlagerfächern ist die niedrigste Lagertemperatur anzugeben, die entweder für das Fach voreingestellt ist oder vom Endnutzer gemäß Herstelleranweisungen eingestellt werden kann und dauerhaft aufrechterhalten wird;
i)
Angabe „Frostfrei” für das betreffende Fach/die betreffenden Fächer gemäß Anhang I Buchstabe b;
j)
Lagerzeit bei Störung „X” h, definiert als „Temperaturanstiegszeit” ;
k)
„Gefriervermögen” in kg/24 h;
l)
„Klimaklasse” gemäß Anhang VIII Nummer 1 Tabelle 3 angegeben als: Klimaklasse: W [Klimaklasse]. Dieses Gerät ist für den Betrieb bei einer Umgebungstemperatur zwischen „X” [niedrigste Temperatur] °C und „X” [höchste Temperatur] °C bestimmt.
m)
Luftschallemissionen in dB(A) re1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
n)
falls das Modell ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe;
o)
für Weinschränke ist die folgende Angabe zu machen: „Dieses Gerät ist ausschließlich zur Lagerung von Wein bestimmt.” Dies gilt weder für Haushaltskühlgeräte, die nicht speziell für die Weinlagerung ausgelegt sind, aber dennoch für diesen Zweck verwendet werden können, noch für Haushaltskühlgeräte, die über ein Weinlagerfach in Kombination mit einem Fach anderer Art verfügen.

2.
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Kühlgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken.
3.
Die Angaben im Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die in Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls zu machen.

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