ANHANG II VO (EU) 2010/1062

Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex und des jährlichen Energieverbrauchs im Ein-Zustand

1.
Der Energieeffizienzindex (EEI) wird nach der Formel EEI = P/Pref (A) berechnet, wobei gilt:

Pref (A)=
Pbasic + A × 4,3224 Watt/dm2;

Pbasic=
20 Watt für Fernsehapparate mit einem Signalempfänger und ohne Festplatte;

Pbasic=
24 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n);

Pbasic=
24 Watt für Fernsehapparate mit zwei oder mehr Signalempfängern;

Pbasic=
28 Watt für Fernsehapparate mit Festplatte(n) und zwei oder mehr Signalempfängern;

Pbasic=
15 Watt für Videomonitore;

A ist die sichtbare Bildschirmfläche in dm2;

P ist die gemäß Anhang VII gemessene Leistungsaufnahme des Fernsehgeräts im Ein-Zustand in Watt, gerundet auf eine Dezimalstelle.

2.
Der jährliche Energieverbrauch im Ein-Zustand E in kWh wird nach der Formel E = 1,46 × P berechnet.
3.
Fernsehgeräte mit automatischer Helligkeitsregelung

Für die Berechnung des in Nummer 1 genannten Energieeffizienzindex und des in Nummer 2 genannten jährlichen Energieverbrauchs im Ein-Zustand wird die in dem Verfahren nach Anhang VII ermittelte Leistungsaufnahme im Ein-Zustand um 5 % verringert, falls beim Inverkehrbringen des Fernsehgeräts die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind:

a)
Die Luminanz des Fernsehgeräts im Heim-Zustand oder im Ein-Zustand nach Lieferanteneinstellung wird bei einer Umgebungslichtstärke zwischen mindestens 20 Lux und 0 Lux automatisch reduziert.
b)
Die automatische Helligkeitsregelung des Fernsehgeräts ist im Heim-Zustand oder im Ein-Zustand nach Herstellereinstellung eingeschaltet.

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