ANHANG IV VO (EU) 2010/1062

Technische Unterlagen

Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen umfassen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
b)
allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Fernsehgerätemodells;
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
d)
gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
f)
Prüfparameter für Messungen:

i)
Umgebungstemperatur;
ii)
Prüfspannung in V und Frequenz in Hz;
iii)
Klirrfaktor (THD) des Stromversorgungssystems;
iv)
Eingangsanschluss für die Audio- und Videoprüfsignale,
v)
Angaben und Unterlagen zu den bei der elektrischen Prüfung verwendeten Instrumenten, der Prüfanordnung und den Schaltungen;

g)
Parameter für den Ein-Zustand:

i)
Leistungsaufnahme in Watt, gerundet auf die erste Dezimalstelle für Messwerte bis 100 Watt und auf die erste Ganzzahl für Messwerte über 100 Watt,
ii)
Merkmale des dynamischen Sendeinhalt-Videosignals, das typische Fernsehinhalte darstellt;
iii)
Schrittfolge zum Erreichen einer stabilen Leistungsaufnahme;
iv)
für Fernsehgeräte mit obligatorischem Menü: Verhältnis (in Prozent) zwischen Spitzenluminanz im Heim-Zustand und Spitzenluminanz bei maximaler Helligkeitseinstellung des Fernsehgeräts im Ein-Zustand;
v)
für Videomonitore: Beschreibung der einschlägigen Merkmale des für die Messungen verwendeten Signalempfängers;

h)
Für jeden Bereitschafts- oder Aus-Zustand:

i)
Leistungsaufnahme in Watt, gerundet auf die zweite Dezimalstelle;
ii)
angewandte Messmethode;
iii)
Beschreibung, wie der Betriebsmodus gewählt oder programmiert wurde;
iv)
Schrittfolge zum Erreichen des Betriebsmodus, in dem das Fernsehgerät automatisch die Betriebsmodi wechselt.

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