Artikel 20a VO (EU) 2010/1093
Konvergenz von aufsichtlichen Überprüfungsverfahren
Die Behörde fördert im Rahmen ihrer Befugnisse die Konvergenz des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2013/36/EU, um solide Aufsichtsstandards in der Union zu schaffen.
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