Artikel 4 VO (EU) 2010/115
Die Kennzeichnung von Wasser, das einer Behandlung zur Fluoridentfernung unterzogen wurde, umfasst in Nähe der Analyseangaben den Wortlaut: „Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren unterzogen” .
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.