Artikel 5 VO (EU) 2010/115
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Erzeugnisse, die bis zum 10. August 2010 in Verkehr gebracht wurden und Artikel 4 nicht entsprechen, dürfen bis zum 10. August 2011 vermarktet werden.
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