Artikel 2 VO (EU) 2010/1151

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen und technischen Spezifikationen, die in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sowie den Verordnungen (EG) Nr. 1201/2009(1) und (EU) Nr. 519/2010(2) der Kommission festgelegt sind. Außerdem gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(1)
„Statistische Einheit” ist die Grundbeobachtungseinheit, das heißt eine natürliche Person, ein Haushalt, eine Familie, eine Unterkunft oder eine herkömmliche Wohnung;
(2)
„individuelle Zählung” bedeutet, dass Informationen über die einzelnen statistischen Einheiten in einer Weise gewonnen werden, die es ermöglicht, ihre Merkmale getrennt zu erfassen und Kreuzklassifizierungen mit anderen Merkmalen vorzunehmen;
(3)
„Gleichzeitigkeit” bedeutet, dass die in einer Zählung gewonnenen Informationen sich auf denselben Zeitpunkt (Stichtag) beziehen;
(4)
„Universalität in einem festgelegten Gebiet” ist die Bereitstellung von Daten für alle statistischen Einheiten innerhalb eines klar festgelegten Gebiets. Handelt es sich bei den statistischen Einheiten um Personen, so bedeutet „Universalität in einem festgelegten Gebiet” die Bereitstellung von Daten, die auf Informationen über sämtliche Personen basieren, die ihren üblichen Aufenthaltsort im betreffenden Gebiet haben (Gesamtbevölkerung);
(5)
„Verfügbarkeit kleinräumiger Daten” ist die Verfügbarkeit von Daten für kleine geografische Gebiete und kleine Gruppen statistischer Einheiten;
(6)
„festgelegte Periodizität” bezeichnet die Fähigkeit, Zählungen regelmäßig zu Beginn eines jeden Jahrzehnts durchzuführen, einschließlich der Pflege von Registern;
(7)
„Zielpopulation” bezeichnet alle innerhalb eines festgelegten geografischen Gebiets am Stichtag vorhandenen statistischen Einheiten, die für eine Erhebung zu einem oder mehreren bestimmten Themen in Betracht kommen. In der Zielpopulation ist jede gültige statistische Einheit genau einmal vertreten;
(8)
„geschätzte Zielpopulation” ist die beste zur Verfügung stehende Schätzung für die Zielpopulation. Die geschätzte Zielpopulation umfasst die Erhebungspopulation plus Untererfassungen minus Übererfassungen;
(9)
„Erhebungspopulation” sind die statistischen Einheiten, die in den Ergebnissen einer für eine bestimmte Zielpopulation durchgeführten Erhebung zu einem oder mehreren bestimmten Themen tatsächlich repräsentiert sind. Die Datensätze der Erhebungspopulation sind die in der Datenquelle über die betreffende Zielpopulation vorhandenen Datensätze, einschließlich aller imputierten und mit Ausnahme aller gelöschten Einträge. Enthält eine Datenquelle, bedingt durch das methodologische Prinzip, lediglich Datensätze einer Stichprobe der statistischen Einheiten einer geschätzten Zielpopulation, so sind in der Erhebungspopulation neben den statistischen Einheiten der Stichprobe auch die komplementären statistischen Einheiten enthalten;
(10)
„komplementäre statistische Einheiten” sind die statistischen Einheiten, die einer geschätzten Zielpopulation angehören, zu denen die Datenquelle aber wegen des verwendeten Stichprobenverfahrens keine Datensätze enthält;
(11)
„Erfassungsbewertung” ist eine Untersuchung der Abweichung zwischen einer bestimmten Zielpopulation und der entsprechenden Erhebungspopulation;
(12)
„nachbereitende Erhebung” ist eine kurz nach der Zählung zum Zwecke einer Erfassungs- und Inhaltsbewertung durchgeführte Erhebung;
(13)
„Untererfassung” bezeichnet alle statistischen Einheiten, die einer bestimmten Zielpopulation angehören, jedoch nicht in der entsprechenden Erhebungspopulation vertreten sind;
(14)
„Übererfassung” bezeichnet alle statistischen Einheiten, die bei einer Erhebung über eine bestimmte Zielpopulation in der Erhebungspopulation enthalten sind, ohne jener Zielpopulation anzugehören;
(15)
„Datenimputation” ist die Zuordnung eines künstlichen, aber plausiblen Datensatzes zu genau einem geografischen Gebiet auf der tiefsten geografischen Ebene, auf der Zählungsdaten gewonnen werden, und die Vervollständigung einer Datenquelle durch einen solchen Datensatz;
(16)
„Datenlöschung” ist die Löschung oder Nichtberücksichtigung eines Datensatzes, der in einer Datenquelle für eine bestimmte Zielpopulation enthalten ist, aber keine aussagekräftigen Informationen über statistische Einheiten dieser Zielpopulation enthält;
(17)
„Imputation von Merkmalen” ist die Ergänzung eines in einer Datenquelle bereits vorhandenen Datensatzes durch künstliche, aber plausible Angaben, die der betreffende Datensatz noch nicht enthält;
(18)
„Datenquelle” bezeichnet die Gesamtheit aller Datensätze für statistische Einheiten und/oder sie betreffende Ereignisse, die eine Grundlage für die Gewinnung von Zählungsdaten zu einem oder mehreren bestimmten Themen für eine bestimmte Zielpopulation bildet;
(19)
„registergestützte Daten” sind in Registern enthaltene oder aus Registern stammende Daten;
(20)
„fragebogengestützte Daten” sind Daten, die ursprünglich von Auskunftspersonen mittels Fragebogen im Rahmen der Erhebung auf einen bestimmten Zeitpunkt bezogener statistischer Daten gewonnen wurden;
(21)
„Register” ist ein Speicherplatz für Informationen über statistische Einheiten, der bei Ereignissen, welche die statistischen Einheiten betreffen, direkt aktualisiert wird;
(22)
„Datenzusammenführung” ist die Zusammenführung von Informationen verschiedener Datenquellen, indem die Einträge zu den einzelnen statistischen Einheiten miteinander verglichen und die zugehörigen Informationen zusammengeführt werden, wenn sich die Einträge auf dieselbe Einheit beziehen;
(23)
„Registerabgleich” ist eine Datenzusammenführung, bei der alle abgeglichenen Datenquellen aus Registern stammen;
(24)
„Datenextraktion” ist die Abfrage von Zensusdaten aus Informationsbeständen, die in Registern enthalten sind und sich auf einzelne statistische Einheiten beziehen;
(25)
„Kodierung” ist die Umwandlung von Informationen in Kodes, die Klassen innerhalb eines Klassifikationssystems darstellen;
(26)
„Kennungsvariable” ist eine in den Datensätzen einer Datenquelle oder einer Liste statistischer Einheiten enthaltene Variable, die dazu verwendet wird, um

festzustellen, ob die Datenquelle (oder die Liste statistischer Einheiten) für jede statistische Einheit jeweils nur einen Datensatz enthält, und/oder

Daten zusammenzuführen;

(27)
„Erfassung” ist die Umwandlung gesammelter Daten in ein maschinenlesbares Format;
(28)
„Datenaufbereitung” ist die Plausibilisierung von Datensätzen durch ihre Überprüfung und Änderung, wobei wesentliche Teile dieser Datensätze erhalten bleiben;
(29)
„Haushaltegenerierung” ist die Ermittlung privater Haushalte nach dem Begriff des gemeinsamen Wohnens gemäß der Definition im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 unter dem Thema „Stellung im Haushalt” ;
(30)
„Familiengenerierung” ist die Ermittlung von Familien anhand von Informationen darüber, ob Personen in demselben Haushalt leben, jedoch mit unvollständigen oder keinen Angaben über die familiären Beziehungen zwischen den Personen. Der Begriff „Familie” ist im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 unter dem Thema „Gesetzlicher Familienstand” als „Kernfamilie” definiert;
(31)
„auf die statistische Einheit bezogener Antwortausfall” bezeichnet den Umstand, dass über eine zur Erhebungspopulation zählende statistische Einheit keine Daten erhoben werden können;
(32)
„merkmalsbezogener Antwortausfall” bezeichnet den Umstand, dass über eine zur Erhebungspopulation zählende statistische Einheit zu einem oder mehreren bestimmten Themen keine Daten erhoben, zu mindestens einem anderen Thema aber Daten erhoben werden können;
(33)
„Offenlegungskontrolle statistischer Daten” sind die Methoden und Verfahren, die angewandt werden, um das Risiko der Offenlegung von Informationen über einzelne statistische Einheiten zu minimieren und gleichzeitig so viele statistische Daten wie möglich freizugeben;
(34)
„Schätzung” ist die Berechnung von statistischen Werten oder Schätzwerten, wobei auf die verfügbaren Daten eine mathematische Formel und/oder ein Algorithmus angewandt wird;
(35)
„Variationskoeffizient” ist die Standardabweichung (Quadratwurzel der Varianz einer Schätzfunktion) dividiert durch den Erwartungswert der Schätzfunktion;
(36)
„Modellannahmefehler” ist ein Fehler aufgrund von Annahmen, die der Schätzung zugrunde liegen und Unsicherheiten enthalten oder ungenau sind;
(37)
„Datenstrukturdefinition” sind einem Datensatz zugeordnete strukturelle Metadaten, die Informationen über die Zuordnungen zwischen Begriffen und den Maßnahmen, Dimensionen und Attributen eines Hyperwürfels sowie über die Darstellung von Daten und zugehörigen deskriptiven Metadaten enthalten.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 329 vom 15.12.2009, S. 29.

(2)

ABl. L 151 vom 17.6.2010, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.