ANHANG IV VO (EU) 2010/1177

UNTERWEISUNG, EINSCHLIEßLICH INSTRUKTIONEN, FÜR DEN UMGANG MIT BEHINDERTEN MENSCHEN GEMÄß ARTIKEL 14

A.
Unterweisung, einschließlich Instruktionen, zur Sensibilisierung für den Umgang mit behinderten Menschen

Die Unterweisung, einschließlich Instruktionen, zur Sensibilisierung für den Umgang mit behinderten Menschen betrifft folgende Aspekte:

Sensibilisierung und angemessenes Verhalten gegenüber Fahrgästen mit körperlichen Behinderungen, sensorischen Behinderungen (Hör- und Sehbehinderungen), versteckten Behinderungen oder Lernbehinderungen, einschließlich der Unterscheidung der verschiedenen Fähigkeiten von Personen, deren Mobilität, Orientierungs- oder Kommunikationsvermögen eventuell eingeschränkt ist;

Hindernisse, denen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität gegenüberstehen, darunter die Haltung von Mitmenschen, konkrete/physische und organisatorische Barrieren;

anerkannte Begleithunde, unter Berücksichtigung der Rolle und der Bedürfnisse eines Begleithunds;

Umgang mit unerwarteten Situationen;

soziale Kompetenz und Methoden der Kommunikation mit Schwerhörigen sowie Personen mit Seh-, Sprech- und Lernbehinderungen;

allgemeine Kenntnis der IMO-Empfehlung für die Gestaltung und den Betrieb von Fahrgastschiffen entsprechend den Bedürfnissen älterer und behinderter Personen.

B.
Unterweisung, einschließlich Instruktionen, für Hilfeleistungen für behinderte Menschen

Die Unterweisung, einschließlich Instruktionen, für Hilfeleistungen für behinderte Menschen betrifft folgende Aspekte:

Hilfeleistung für Rollstuhlfahrer beim Umsetzen in den und aus dem Rollstuhl;

Hilfeleistung für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die mit anerkannten Begleithunden reisen, unter Berücksichtigung der Rolle und der Bedürfnisse dieser Hunde;

Techniken für die Begleitung von Fahrgästen mit Sehbehinderungen sowie für den Umgang mit und der Beförderung von anerkannten Begleithunden;

Kenntnis der Arten von Hilfsmitteln für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und des sorgfältigen Umgangs mit diesen Hilfsmitteln;

Nutzung von Ein- und Ausstiegshilfen, Kenntnis der geeigneten Verfahren für die Hilfeleistung beim Ein- und Aussteigen, die die Sicherheit und Würde von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität wahren;

Verständnis für die Notwendigkeit zuverlässiger und professioneller Hilfeleistung. Auch Bewusstsein für das Gefühl der Verletzlichkeit, das behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität wegen ihrer Abhängigkeit von der geleisteten Hilfe während der Reise möglicherweise empfinden;

Kenntnisse in erster Hilfe.

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