Präambel VO (EU) 2010/1227
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung der gemeinschaftlichen Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen geschaffen.
- (2)
- In der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission(2) sind die gemeinsamen Qualitätskriterien und die Periodizität der Qualitätsberichte für Zahlungsbilanzstatistiken festgelegt.
- (3)
- Die gemeinsamen Qualitätskriterien und die Periodizität der Qualitätsberichte für Zahlungsbilanzstatistiken müssen angepasst werden, damit den Qualitätskriterien Rechnung getragen wird, die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) über europäische Statistiken festgelegt sind.
- (4)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Zahlungsbilanzausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23.
- (2)
ABl. L 283 vom 28.10.2008, S. 3.
- (3)
ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
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