Artikel 2 VO (EU) 2010/1244

Die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im Eintrag „BELGIEN–NIEDERLANDE” wird Buchstabe a gestrichen.
b)
Der Eintrag „DEUTSCHLAND–NIEDERLANDE” wird gestrichen.
c)
Der Eintrag „NIEDERLANDE–PORTUGAL” wird gestrichen.
d)
Der Eintrag „DÄNEMARK–LUXEMBURG” wird gestrichen.

2.
In Anhang 2 wird in der Kopfzeile „nach den Artikeln 31 und 41” durch „nach den Artikeln 32 Absatz 2 und 41 Absatz 1” ersetzt.

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