Artikel 2 VO (EU) 2010/1244
Die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Anhang 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Eintrag „BELGIEN–NIEDERLANDE” wird Buchstabe a gestrichen.
- b)
- Der Eintrag „DEUTSCHLAND–NIEDERLANDE” wird gestrichen.
- c)
- Der Eintrag „NIEDERLANDE–PORTUGAL” wird gestrichen.
- d)
- Der Eintrag „DÄNEMARK–LUXEMBURG” wird gestrichen.
- 2.
- In Anhang 2 wird in der Kopfzeile „nach den Artikeln 31 und 41” durch „nach den Artikeln 32 Absatz 2 und 41 Absatz 1” ersetzt.
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