Präambel VO (EU) 2010/1244
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(1),
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(2), insbesondere auf Artikel 92,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Zwei Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 beantragt.
- (2)
- Einige Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 beantragt.
- (3)
- Die Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 müssen angepasst werden, um den jüngsten Entwicklungen in den nationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen und den betroffenen Akteuren Transparenz und Rechtssicherheit zu garantieren.
- (4)
- Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat den Änderungen zugestimmt.
- (5)
- Die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sollten daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.
- (2)
ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1.
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