Präambel VO (EU) 2010/1244

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(1),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit(2), insbesondere auf Artikel 92,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Zwei Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 beantragt.
(2)
Einige Mitgliedstaaten oder deren zuständige Behörden haben Änderungen der Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 beantragt.
(3)
Die Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 müssen angepasst werden, um den jüngsten Entwicklungen in den nationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen und den betroffenen Akteuren Transparenz und Rechtssicherheit zu garantieren.
(4)
Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat den Änderungen zugestimmt.
(5)
Die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)

ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1.

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