Artikel 2 VO (EU) 2010/143

Unter Berücksichtigung des Geltungszeitraums der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für Waren mit Ursprung in Sri Lanka wieder in Kraft zu setzen, wenn die Gründe für die vorübergehende Rücknahme nicht mehr bestehen.

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