Artikel 3 VO (EU) 2010/143

Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft, es sei denn, der Rat beschließt nach Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 vor diesem Zeitpunkt auf Vorschlag der Kommission etwas anderes.

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