Artikel 1 VO (EU) 2010/151

Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Wolframelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.

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