Artikel 6 VO (EU) 2010/175

Informations-Website

(1) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Folgendes vor:

a)
eine Liste der Sperrgebiete und der Faktoren, die bei der Einrichtung dieser Gebiete berücksichtigt wurden, einschließlich einer Beschreibung der geografischen Grenzen des jeweiligen gemäß Artikel 2 Absatz 2 festgelegten Gebietes;
b)
eine Liste der Kompartimente (einschließlich einer Beschreibung der geografischen Grenzen des jeweiligen Gebietes),

i)
die 2009 Gegenstand von Sperrmaßnahmen aufgrund einer erhöhten Mortalität bei Pazifischen Austern im Zusammenhang mit OsHV-1 μvar waren,
ii)
für die durch Untersuchungen gemäß Anhang I Teile A und B in Proben, die im Sperrgebiet entnommen wurden, nachgewiesen wurde, dass OsHV-1 μvar nicht vorkommt;

c)
die Meldungen der in Artikel 5 Absatz 2 genannten Programme einschließlich einer Beschreibung der geografischen Grenzen des jeweiligen Gebietes.

(2) Die in Absatz 1 genannten Angaben werden laufend aktualisiert und auf der gemäß Artikel 10 der Entscheidung 2009/177/EG eingerichteten Informations-Website bereitgestellt.

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