ANHANG V VO (EU) 2010/237

Format und Inhalt der Meldungen

1.
Anpassungen des Fischereiaufwands gemäß Artikel 16 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 werden der Kommission anhand der Tabellen 1, 3 und 4 gemeldet.
2.
Übertragungen von Fischereiaufwand gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 werden der Kommission anhand der Tabellen 4 und 5 gemeldet.
3.
Die Meldungen sind der Kommission in Excel oder einem gleichwertigen Format zu übermitteln.

Tabelle 1

Meldung von Fischereiaufwandsanpassungen

Land Rechtsgrundlage Aufwandsgruppen Einheitsfang Menge der anzupassenden Quote Menge des anzupassenden Aufwands Ursprünglicher höchstzulässiger Fischereiaufwand Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8)

Tabelle 2

Datenformat für Tabelle 1

Feldbezeichnung Maximale Anzahl Zeichen/Ziffern Ausrichtung L(links)/R(rechts) Definition und Bemerkungen
(1)
Land
3 R Land, dass die Meldung einreicht
(2)
Rechtsgrundlage
8 R

Artikel:

16 Absatz 1 Buchstabe a

16 Absatz 1 Buchstabe b

16 Absatz 2

der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008

(3)
Aufwandsgruppen
10 R Kombination von Fanggerätegruppen und Gruppen von geografischen Gebieten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008. Geografisches Gebiet/Fanggerät
(4)
Einheitsfang
5 L Einheitsfang der betreffenden Aufwandsgruppe
(5)
Menge der anzupassenden Quote
7 L Menge der Quoten, die getauscht werden oder deren Tausch nicht weiterverfolgt wird
(6)
Menge des anzupassenden Aufwands
7 L Aufwand in Kilowatt-Tagen entsprechend der Menge der zurückerhaltenen Quoten, berechnet auf Basis des Einheitsfangs der betreffenden Aufwandsgruppe
(7)
Ursprünglicher höchstzulässiger Fischereiaufwand
7 L Höchstzulässiger Fischereiaufwand der betreffenden Aufwandsgruppe für das Jahr der Meldung gemäß den jährlichen Ratsverordnungen zur Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands
(8)
Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand
7 L Menge des höchstzulässigen Fischereiaufwands nach Anpassung für die betreffende Aufwandsgruppe

Tabelle 3

Angaben zum Quotentausch

Datum der Übertragung Land Art Geografisches Gebiet Menge
von an von an

Tabelle 4

Einheitsfangmeldung

[Aufwandsgruppe] [Jahr 1] [Jahr 2] [Jahr 3] Durchschnitt
Kabeljauanlandungen
Kabeljaurückwürfe
Kilowatt-Tage insgesamt
Einheitsfang(*)

Tabelle 5

Meldung von Fischereiaufwandsübertragungen

[Land] Abgebende Aufwandsgruppe Übernehmende Aufwandsgruppe
Aufwandsgruppe
Ursprünglicher Aufwand in Kilowatt-Tagen
Einheitsfang
Standardberichtigungsfaktor
Übertragener Aufwand in Kilowatt-Tagen +
Angepasster höchstzulässiger Fischereiaufwand in Kilowatt-Tagen

Fußnote(n):

(*)

Wird nach der Methode gemäß Artikel 9 berechnet.

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