Artikel 10 VO (EU) 2010/258
Berichte
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) alle Sendungen, in denen unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit ein PCP-Gehalt von mehr als 0,01 mg/kg festgestellt wurde.
Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission vierteljährlich Bericht über die Analyseergebnisse aller Kontrollen gemäß Artikel 5 Absatz 1. Diese Berichte werden im Laufe des Monats vorgelegt, der auf das Quartalsende folgt.
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