Artikel 9 VO (EU) 2010/258

Vorschriftswidrige Erzeugnisse

Kein Erzeugnis, bei dem nach den Kontrollen gemäß Artikel 5 unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit ein PCP-Gehalt von mehr als 0,01 mg/kg ermittelt wird, darf in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen. Entsprechen die Erzeugnisse nicht den Vorschriften, werden sie gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz(1) unschädlich beseitigt.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 191 vom 28.5.2004, S. 1.

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