Artikel 1 VO (EU) 2010/261

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 251600 EUR durch 254100 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 25200 EUR durch 25500 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 97600 EUR durch 98600 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 162600 EUR durch 164200 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 9700 EUR durch 9800 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 4 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 75500 EUR durch 76300 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 18900 EUR und 56600 EUR durch zwischen 19100 EUR und 57200 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

6300 EUR wird durch 6400 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 75500 EUR durch 76300 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 18900 EUR und 56600 EUR durch zwischen 19100 EUR und 57200 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 12500 EUR durch 12600 EUR ersetzt.
d)
In Absatz 4 wird 18900 EUR durch 19100 EUR ersetzt.
e)
In Absatz 5 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 1 wird 90200 EUR durch 91100 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 2 wird zwischen 22500 EUR und 67600 EUR durch zwischen 22700 EUR und 68300 EUR ersetzt.

2.
In Artikel 4 wird 62800 EUR durch 63400 EUR ersetzt.
3.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 125800 EUR durch 127100 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 12500 EUR durch 12600 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

62800 EUR wird durch 63400 EUR ersetzt.

6300 EUR wird durch 6400 EUR ersetzt.

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 62800 EUR durch 63400 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird 106300 EUR durch 107400 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 12500 EUR durch 12600 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 4 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:

31400 EUR wird durch 31700 EUR ersetzt.

6300 EUR wird durch 6400 EUR ersetzt.

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 31400 EUR durch 31700 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 7800 EUR und 23500 EUR durch zwischen 7900 EUR und 23700 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
In Buchstabe a wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.
ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

In Unterabsatz 1 wird 37700 EUR durch 38100 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 2 wird zwischen 9400 EUR und 28300 EUR durch zwischen 9500 EUR und 28600 EUR ersetzt.

In Unterabsatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.
d)
In Absatz 4 wird 18900 EUR durch 19100 EUR ersetzt.
e)
In Absatz 5 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 1 wird 30100 EUR durch 30400 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 2 wird zwischen 7500 EUR und 22500 EUR durch zwischen 7600 EUR und 22700 EUR ersetzt.

4.
In Artikel 6 wird 37700 EUR durch 38100 EUR ersetzt.
5.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird 62800 EUR durch 63400 EUR ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird 18900 EUR durch 19100 EUR ersetzt.

6.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 2 wird 75500 EUR durch 76300 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 3 wird 37700 EUR durch 38100 EUR ersetzt.
iii)
In Unterabsatz 4 wird zwischen 18900 EUR und 56600 EUR durch zwischen 19100 EUR und 57200 EUR ersetzt.
iv)
In Unterabsatz 5 wird zwischen 9400 EUR und 28300 EUR durch zwischen 9500 EUR und 28600 EUR ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
In Unterabsatz 2 wird 251600 EUR durch 254100 EUR ersetzt.
ii)
In Unterabsatz 3 wird 125800 EUR durch 127100 EUR ersetzt.
iii)
In Unterabsatz 5 wird zwischen 2700 EUR und 216800 EUR durch zwischen 2700 EUR und 219000 EUR ersetzt.
iv)
In Unterabsatz 6 wird 108500 EUR durch 109600 EUR ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird 6300 EUR durch 6400 EUR ersetzt.

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