Artikel 2 VO (EU) 2010/275

Die für die Qualitätsberichte bereitgestellten Daten und Metadaten werden in elektronischer Form von einer von den nationalen Behörden bestimmten Organisation an das zentrale Dateneingangsportal der Kommission (Eurostat) übermittelt oder über das Portal hochgeladen. Bei der Übermittlung wird ein geeigneter, von Eurostat vorgegebener Austauschstandard eingehalten.

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