Artikel 3 VO (EU) 2010/275

Der erste Qualitätsbericht über die Daten für das Berichtsjahr 2008 wird bis 31. März 2011 vorgelegt. Für die Übermittlung der Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2008 wurden Belgien, Deutschland, Griechenland, Zypern, Luxemburg, Malta, Rumänien und dem Vereinigten Königreich weitere drei Monate eingeräumt. In der Folge werden die Berichte an die Kommission (Eurostat) spätestens 27 Monate nach Ende des Berichtszeitraums, für den die Daten erhoben wurden, übermittelt.

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