Artikel 1 VO (EU) 2010/351
In dieser Verordnung werden die Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und der Gruppen für die Staatsangehörigkeit gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 festgelegt.
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