ANHANG IV VO (EU) 2010/36
HARMONISIERTES FORMULAR FÜR DEN ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS FÜR TRIEBFAHRZEUGFÜHRER
- 1.
- ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
Die zuständigen Behörden können das folgende harmonisierte Format zur Erhebung von Angaben im Hinblick auf die Ausstellung, Erneuerung, Aktualisierung, Änderung oder den Widerruf einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer oder eines Duplikats verwenden. Außerdem können sie dem Verwender des Formulars die nachstehenden Erläuterungen und Anweisungen geben. Inhalt des Antragsformulars Das harmonisierte Antragsformular sollte aus folgenden Teilen bestehen:- a)
- Dem Antragsformular für die Fahrerlaubnis, das auszufüllen ist, wenn ein Bewerber selbst oder eine Einrichtung in seinem Namen eine neue Fahrerlaubnis oder eine aktualisierte, eine geänderte oder eine erneuerte Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines Duplikats einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer beantragt. Das harmonisierte Antragsformular ist in Abschnitt 3 aufgeführt.
- b)
- Eine Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten. Der Schutz personenbezogener Daten sollte Teil des Verfahrens zur Erteilung einer Fahrerlaubnis sein. Ein Muster für eine Erklärung zum Datenschutz ist in Abschnitt 4 aufgeführt. Die Mitgliedstaaten können es gemäß der Richtlinie 95/46/EG(1) an ihre nationalen Anforderungen anpassen.
- c)
- Die Liste beigefügter Dokumente, die als Checkliste für die Einreichung von Bescheinigungen oder anderen Unterlagen verwendet werden kann, die Auskunft über die ursprünglichen Anforderungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis oder über die zu erfüllenden Anforderungen für eine Erneuerung geben. Die Liste ist in Abschnitt 5 aufgeführt.
- d)
- Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars für Antragsteller und zuständige Behörden ist in Abschnitt 5 aufgeführt.
- 2.
- EINHEITLICHES ANTRAGSFORMULAR
- 3.
- MUSTER FÜR EINE DATENSCHUTZERKLÄRUNG
- 3.1.
- Das Muster ist gemäß der Richtlinie 95/46/EG entsprechend den geltenden nationalen Rechtsvorschriften anzupassen
Sämtliche personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Ausstellung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und zur Erfüllung der aus Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, abgeleiteten Aufgaben verarbeitet werden, sind gemäß [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG] zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verarbeiten. Sie sind ausschließlich für die oben angeführten Zwecke und für die Verwaltung des Registers durch die Stelle zu verarbeiten, die das Register führt. Die betroffene Person hat Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten und das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung personenbezogener Daten sind an die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle zu richten. … (Bezeichnung der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle(n) bei der zuständigen Behörde/der beauftragten Stelle) Abhängig vom Zugriff durch die betroffene Person zum jeweiligen Zweck hat die betroffene Person das Recht, sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten zu wenden. … (Name des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Behörde/der beauftragten Stelle) ***- 3.2.
- Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Muster)
Die betroffene Person ist über den Zweck und das Verfahren der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert worden und genehmigt die Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf die Ausstellung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und die Erfassung von Daten im nationalen Register für Fahrerlaubnisse der Triebfahrzeugführer gemäß der Richtlinie 2007/59/EG.Datum | … |
Unterschrift des Antragstellers | … |
- 4.
- LISTE DER UNTERLAGEN, DIE DEM FORMULAR FÜR DEN ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS FÜR TRIEBFAHRZEUGFÜHRER BEIZUFÜGEN SIND
FÜR DIE AUSSTELLUNG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN | Eingangsdatum |
1.1. | Unterzeichnetes Antragsformular | |
1.2. | Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Richtlinie 95/46/EG) | |
1.3. | Nachweis des höchsten Zertifizierungsniveaus | |
1.4. | Bescheinigung über die körperliche Eignung | |
1.5. | Bescheinigung über die arbeitspsychologische Eignung | |
1.6. | Bescheinigung über die allgemeinen Fachkenntnisse | |
1.7. | Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises oder eines anderen anerkannten Dokuments zum Identitätsnachweis |
2.1. | Bestehende Fahrerlaubnis | |
2.2. | Begründung der Änderung zur Aktualisierung von Daten | |
2.3. | … |
3.1. | Bestehende Fahrerlaubnis | |
3.2. | Bescheinigung über die körperliche Eignung | |
3.3. | Begründung der Änderung zur Berichtigung von Daten |
4.1. | Erklärung über den Grund für die Anforderung eines Duplikats (als zerstört/gestohlen/verloren gemeldet/Daten geändert) | |
4.2. | Fahrerlaubnis, nur in Fällen, in denen das Duplikat aufgrund einer Änderung/Beschädigung angefordert wird |
5.1. | Bescheinigung über die körperliche Eignung | |
5.2. | Kopie der letzten Fahrerlaubnis | |
5.3. | Nachweis über die Aufrechterhaltung der Befähigung (falls zutreffend) |
Aktenzeichen | Datum des Antrags | FELD FÜR DEN STEMPEL DES AMTES/DER BEHÖRDE, AN DAS/DIE DER ANTRAG GERICHTET WIRD |
- 5.
- ANLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES ANTRAGSFORMULARS
Allgemeines
- a)
- Dieses Antragsformular ist in die Verfahren der Mitgliedstaaten zur Beantragung einer Fahrerlaubnis einzubeziehen. Das harmonisierte Muster basiert auf den Anforderungen der Richtlinie 2007/59/EG (nachfolgend „die Richtlinie” ).
Diesem Antrag sind die spezifischen Unterlagen beizufügen, die belegen, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Artikel 11 der Richtlinie 2007/59/EG erfüllt.
- b)
- Dieses Antragsformular wird in allen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft herausgegeben und das Nummerierungssystem sollte trotz unterschiedlicher Übersetzungen beibehalten werden.
- c)
- Die Daten sind in dem unten angegebenen Format bereitzustellen, damit sie dem Datenformat des Registers entsprechen. So weit wie möglich sollten Datumsangaben im Format JJJJ-MM-TT gemäß der Norm ISO 8601:2004 „Datenelemente und Austauschformate — Informationsaustausch — Darstellung von Datum und Uhrzeit” erfolgen.
- d)
- Bei der Erhebung fakultativer Angaben gemäß den Anforderungen der Richtlinie ist, wenn die Angaben nicht erhoben werden, der Ausdruck „nicht zutreffend” in das entsprechende Feld einzutragen.
- e)
- Die nationalen Rechtsvorschriften können zusätzliche Angaben zur Überprüfung der Identität erforderlich machen. Von den zuständigen Behörden verlangte zusätzliche Angaben sollten am Ende der harmonisierten Anforderungen eingetragen werden. Die Felder mit der Nummer 2.24, 2.25 und 2.26 sind für besondere Anforderungen ausgelegt; allerdings sollte sich die Anzahl auf das absolut Notwendige beschränken, um nicht den Sinn eines harmonisierten Dokuments zunichte zu machen.
- 1.
- Der erste Abschnitt bezieht sich auf die ausstellende Organisation
1.1. Von der ausstellenden Organisation anzupassen (nationale Sicherheitsbehörden, Eisenbahnunternehmen, andere Kontaktstellen)
1.2. Angaben zur ausstellenden Organisation
- 2.
- Der zweite Abschnitt bezieht sich auf den Status der Fahrerlaubnis
2.1. Eines der folgenden vier Kästchen ist anzukreuzen, um den Grund für den Antrag anzugeben.
2.2. Anzukreuzen, wenn der Antrag zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis gestellt wird. In diesem Falle sind die unter Abschnitt 4.1 aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
2.3. Anzukreuzen, wenn der Antrag zur Aktualisierung oder Änderung einer Fahrerlaubnis gestellt wird. In einem zusätzlichen Feld ist der Grund für die Aktualisierung oder Änderung anzugeben. Aktualisierung: die Aktualisierung einer Fahrerlaubnis kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn eine der fakultativen Angaben sich ändert, etwa die Privatanschrift des Triebfahrzeugführers oder seine Personalnummer. Änderung: die Änderung einer Fahrerlaubnis kann erforderlich sein, wenn eine zusätzliche Angabe oder eine Beschränkung nach einer ärztlichen Untersuchung geändert werden muss, oder wenn das Feld einen Fehler enthält, der berichtigt werden muss.
2.4. Anzukreuzen, wenn die Erneuerung einer Fahrerlaubnis beantragt wird. Die Fahrerlaubnis muss alle 10 Jahre erneuert werden, wobei ein neues Lichtbild erforderlich ist.
2.5. Anzukreuzen, wenn die Ausstellung eines Duplikats der Fahrerlaubnis beantragt wird. In einem zusätzlichen Feld ist der Grund für den Antrag anzugeben (z. B. Verlust, Diebstahl, zufällige Zerstörung). Die zuständige Behörde überprüft, ob die Fahrerlaubnis, für die ein Duplikat beantragt wird, noch gültig ist und nicht ausgesetzt oder entzogen wurde.
2.6. Eine Europäische Identifikationsnummer wird der Fahrerlaubnis bei der Erstausstellung zugewiesen. Bei Anträgen auf Erstausstellung einer Fahrerlaubnis bleibt dieses Kästchen leer. EIN ausfüllen, wenn die Änderung, Aktualisierung, Erneuerung oder der Ersatz (Ausstellung eines Duplikats) einer bestehenden Fahrerlaubnis beantragt wird.
2.7. Ausfüllen, wenn die Änderung, Aktualisierung, Erneuerung oder der Ersatz (Ausstellung eines Duplikats) einer bestehenden Fahrerlaubnis beantragt wird.
2.8. Hier ist anzugeben, ob der Antrag vom Bewerber oder von einer Einrichtung in seinem Namen gestellt wird. Diese Angabe ist von Nutzen für die Rückverfolgung des Antrags und gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit einem Triebfahrzeugführer, dessen Postanschrift nicht mehr zutrifft.
2.9. Anzukreuzen, wenn der Antrag vom Bewerber selbst eingereicht wird.
2.10. Anzukreuzen, wenn der Antrag von einer Einrichtung eingereicht wird.
2.11. Dieser Abschnitt (2.11 bis 2.13) ist auszufüllen, wenn der Antrag von einer Einrichtung im Namen des Bewerbers eingereicht wird. Der Name dieser Einrichtung ist anzugeben.
2.12. Anzugeben ist die Rechtsstellung der Einrichtung, die den Antrag stellt (Arbeitgeber/Auftraggeber/sonstige). Dies ermöglicht die Registrierung von Überprüfungen der ständigen Weiterbildung, z. B. als Teil des Sicherheitsmanagementsystems von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern.
2.13. Anzugeben ist die Postanschrift der Einrichtung, die den Antrag einreicht, in folgender Reihenfolge: (gegebenenfalls) Hausnummer/Straße Postleitzahl/Ort Land
2.14. Im folgenden Abschnitt (2.15 bis 2.23) sind die personenbezogenen Angaben zum Bewerber anzugeben. Die Felder 2.21 und 2.22 sind fakultativ.
2.15. Hier ist der/sind die Name(n) (Familienname) anzugeben. Die Namen sind in gleicher Form wie im Reisepass oder nationalen Personalausweis oder einem anderen anerkannten Dokument zum Identitätsnachweis darzustellen.
2.16. Hier ist der/sind die Vorname(n) anzugeben. Die Vornamen sind in gleicher Form wie im Reisepass oder nationalen Personalausweis oder einem anderen anerkannten Dokument zum Identitätsnachweis darzustellen.
2.17. Anzukreuzen ist das entsprechende Kästchen für das Geschlecht des Antragstellers.
2.18. Hier ist das Geburtsdatum des Antragstellers anzugeben.
2.19.
Hier ist der Geburtsort des Antragstellers (Stadt) wie folgt anzugeben: das Unterscheidungszeichen (zwei Buchstaben) des Landes (siehe Anhang I Abschnitt 3) — Postleitzahl — Ort. Anzugeben sind:
- —
-
Die Staatsangehörigkeit oder das Geburtsland des Antragstellers, je nachdem, welche nationalen Rechtsvorschriften für diese Angaben gelten.
- —
Die Muttersprache des Antragstellers.
Die Staatsangehörigkeit oder das Geburtsland des Antragstellers, je nachdem, welche nationalen Rechtsvorschriften für diese Angaben gelten.
Die Muttersprache des Antragstellers.
2.20. Hier ist die dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zugeteilte Personalnummer anzugeben (diese Angabe ist gemäß der Richtlinie 2007/59/EG fakultativ)
2.21. Hier ist die Postanschrift für die Zustellung der Fahrerlaubnis (vom Antragsteller oder der Einrichtung, die den Antrag in seinem/ihrem Namen einreicht, angegebene Anschrift) in folgender Reihefolge anzugeben (sofern sie von der unter 2.13 oder 2.22 angegebenen Anschrift abweicht): (gegebenenfalls) Hausnummer/Straße Postleitzahl/Ort Land Die Angabe ist wichtig, da die zuständige Behörde so die Möglichkeit hat, den Triebfahrzeugführer oder die Einrichtung, die in seinem Namen den Antrag einreicht, um eine Erläuterung der eingereichten Unterlagen oder Angaben zu bitten.
2.22. Wohnsitz des Antragstellers, der auf der Fahrerlaubnis angegeben werden kann (diese Angabe ist gemäß der Richtlinie 2007/59/EG fakultativ), in folgender Reihenfolge: (gegebenenfalls) Hausnummer/Straße Postleitzahl/Ort Land Zusätzliche Felder können für weitere Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, eingefügt werden.
2.23.
Ein Lichtbild des Inhabers ist beizufügen, vorzugsweise ein Digitalfoto (bevorzugtes Format: jpeg, .bmp, .tiff), das auch bei geringer Größe eine hohe Auflösung ermöglicht. Anträgen auf Erneuerung der Fahrerlaubnis ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen. Die Anforderungen bezüglich der Größe von Lichtbildern für amtliche Dokumente in den einzelnen Ländern können zwar voneinander abweichen, doch enthält Anhang 11 zu Abschnitt IV des Dokuments Nr. 9303 „Machine Readable Travel Documents” (Ausg. 2006) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Spezifikationen zur Qualität von Porträts, auf die in EU-Dokumenten verwiesen wird. Darin sind ausführliche Leitlinien enthalten, die wie folgt zusammengefasst werden können.
- —
-
Das Lichtbild soll das gesamte Gesicht in Frontalansicht und mit offenen Augen zeigen.
- —
Das Lichtbild soll den gesamten Kopf vom oberen Rand der Haare bis zu den Schultern zeigen.
- —
Das Lichtbild soll vor einem einfachen weißen oder weißgrauen Hintergrund aufgenommen sein.
- —
Es weist keine Schatten auf dem Gesicht oder Hintergrund auf.
- —
Das Gesicht auf dem Lichtbild soll einen natürlichen Ausdruck haben (Mund geschlossen).
- —
Das Gesicht auf dem Lichtbild darf keine Sonnenbrille mit getönten Gläsern bzw. Brille mit einem dicken Gestell tragen; die Gläser dürfen das Licht nicht reflektieren.
- —
Die abgebildete Person soll keinen Hut tragen, mit Ausnahme von Hüten, die von den staatlichen Behörden genehmigt sind.
- —
Kontrast und Ausleuchtung sollen normal sein.
Das Lichtbild soll das gesamte Gesicht in Frontalansicht und mit offenen Augen zeigen.
Das Lichtbild soll den gesamten Kopf vom oberen Rand der Haare bis zu den Schultern zeigen.
Das Lichtbild soll vor einem einfachen weißen oder weißgrauen Hintergrund aufgenommen sein.
Es weist keine Schatten auf dem Gesicht oder Hintergrund auf.
Das Gesicht auf dem Lichtbild soll einen natürlichen Ausdruck haben (Mund geschlossen).
Das Gesicht auf dem Lichtbild darf keine Sonnenbrille mit getönten Gläsern bzw. Brille mit einem dicken Gestell tragen; die Gläser dürfen das Licht nicht reflektieren.
Die abgebildete Person soll keinen Hut tragen, mit Ausnahme von Hüten, die von den staatlichen Behörden genehmigt sind.
Kontrast und Ausleuchtung sollen normal sein.
2.24. 2.25. 2.26. (Platz für zusätzliche Angaben, die auf Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften zu erheben sind) Hier ist Platz für die Eintragung von notwendigen Informationen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der die Fahrerlaubnis erteilt (z. B. können hier gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zugewiesene persönliche Identifikationsnummern eingetragen werden: sie sind nur für das Land gültig, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde).
2.27. Der Antragsteller hat in Papierform oder in elektronischer Form eine unterschriebene Erklärung darüber abzugeben, dass die vom Bewerber/Triebfahrzeugführer gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Für die Erklärung gelten die den Meineid betreffen Rechtsvorschriften in dem Mitgliedstaat, in dem die Erklärung abgegeben wird. Sie kann daher an die nationalen Rechtsvorschriften angepasst werden, damit sie die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Folgen von falschen Angaben, Urkundenfälschung, Betrug usw. erfüllt.
2.28. Hier ist das Datum der Unterzeichnung des Antrags anzugeben.
2.29. Hier ist die Unterschrift des Antragstellers im Original, in Kopie oder gemäß der Richtlinie 1999/93/EG(2) einzufügen.
2.30. Die zuständige Behörde kann hier ein Aktenzeichen einfügen (beispielsweise Durchnummerierung der Eingangspost).
2.31. Hier ist das Datum des Eingangs des Antragsformulars anzugeben, damit überprüft werden kann, ob die Fahrerlaubnis innerhalb der Frist nach Artikel 14 Absatz 4 der Richtlinie 2007/59/EG erteilt wurde.
2.32. Dieses Feld wird von der Behörde ausgefüllt, bei der der Antrag eingeht (falls ein Stempel oder andere Angaben, beispielsweise für die Ablage, erforderlich sind).
- 3.
- Schutz personenbezogener Daten
3.1. Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass die in Artikel 22 der Richtlinie 2007/59/EG vorgesehenen Register der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten(3) entsprechen. Dies gilt ausschließlich für die im Antragsformular enthaltenen Daten, die auf der Fahrerlaubnis dargestellt werden.
3.2. Die in Abschnitt 3.1 aufgeführte Datenschutzerklärung und die vom Antragsteller zu unterzeichnende Genehmigung in Abschnitt 3.2 sind lediglich Muster für mögliche Vereinbarungen. Sie sind daher an die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen. Die Unterschrift des Antragstellers kann durch eine technische Lösung zur Erlangung der Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ersetzt werden.
- 4.
- Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Einreichung von Unterlagen zum Nachweis von Angaben in Bezug auf den möglichen Status der Fahrerlaubnis
4.1. Für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis Kästchen 4.1 ankreuzen (Verzeichnis der beigefügten Unterlagen) und die unter 1.1 bis 1.6 aufgeführten Unterlagen einreichen [vgl. Artikel 14 Absatz 4 der Richtlinie 2007/59/EG]. [1.2] Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. [1.3] Die Ausbildungsanforderungen sind in Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2007/59/EG festgelegt. [1] Die Anforderungen hinsichtlich der physischen Eignung sind in Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2007/59/EG festgelegt. [1.5] Die Anforderungen hinsichtlich der psychologischen Eignung sind in Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2007/59/EG festgelegt. [1.6] Die Anforderungen hinsichtlich der Fachkenntnisse sind in Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie 2007/59/EG festgelegt.
4.2. Für die Aktualisierung einer Fahrerlaubnis Kästchen 4.2 ankreuzen und die unter 2.1, 2.2 oder 2.3 aufgeführten Unterlagen einreichen.
4.3. Für die Änderung einer Fahrerlaubnis Kästchen 4.3 ankreuzen und die unter 3.1 bis 3.2 oder 3.3 aufgeführten Unterlagen einreichen.
4.4. Für die Ausstellung eines Duplikats einer Fahrerlaubnis Kästchen 4.4 ankreuzen und die unter 4.1 bis 4.2 aufgeführten Unterlagen einreichen.
4.5. Für die Erneuerung einer Fahrerlaubnis Kästchen 4.5 ankreuzen und die unter 5.1 bis 5.3 aufgeführten Unterlagen einreichen. [5.3] Der Nachweis der Aufrechterhaltung der Befähigung bezieht sich auf Triebfahrzeugführer, die nicht am Sicherheitsmanagementsystem des RU/IM oder an einem Programm zur Aufrechterhaltung der Befähigung beteiligt sind, das von den zuständigen Behörden durchgeführt oder anerkannt wird. Weitere Kästchen können hinzugefügt werden, sind aber nicht Teil des harmonisierten Musters.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31. Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
- (2)
ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12.
- (3)
ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31. Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
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