Artikel 1 VO (EU) 2010/406

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Wasserstoffsensor” : Sensor zur Erkennung von Wasserstoff in der Luft;
2.
„Bauteile der Klasse 0” : Wasserstoff führende Hochdruckteile einschließlich Kraftstoffleitungen und Verbindungsteile, die Wasserstoff mit einem Nennbetriebsdruck von mehr als 3,0 MPa enthalten;
3.
„Bauteile der Klasse 1” : Wasserstoff führende Mitteldruckteile einschließlich Kraftstoffleitungen und Verbindungsteile, die Wasserstoff mit einem Nennbetriebsdruck von mehr als 0,45 MPa bis einschließlich 3,0 MPa enthalten;
4.
„Bauteile der Klasse 2” : Wasserstoff führende Niederdruckteile einschließlich Kraftstoffleitungen und Verbindungsteile, die Wasserstoff mit einem Nennbetriebsdruck bis einschließlich 0,45 MPa enthalten;
5.
„vollständige Umwicklung” : eine Umwicklung, bei der die Verstärkungsfasern sowohl in Richtung des Umfangs als auch in Längsrichtung um die Innenschicht gewickelt sind;
6.
„Umwicklung in Richtung des Umfangs” : eine Umwicklung, bei der die Verstärkungsfasern im Wesentlichen in Richtung des Umfangs um den zylindrischen Teil der Innenschicht gewickelt sind, sodass sie keine wesentliche Längskraft des Behälters aufnehmen;
7.
Nm3 bzw. Ncm3: Menge an Trockengas, die bei einer Temperatur von 273,15 K (bei 0 °C) und einem absoluten Druck von 101,325 kPa (1 atm) ein Volumen von 1 m3 bzw. 1 cm3 einnimmt;
8.
„Betriebsdauer” : die Zeit in Jahren, während der die Behälter unter normalen Betriebsbedingungen sicher verwendet werden können;
9.
„Typ des Wasserstoffsystems” : eine Gruppe von Wasserstoffsystemen, die sich hinsichtlich ihres Handelsnamens oder der Marke ihres Herstellers oder hinsichtlich der enthaltenen Wasserstoff führenden Bauteile nicht unterscheiden;
10.
„Fahrzeugtyp hinsichtlich des Wasserstoffantriebs” : eine Gruppe von Fahrzeugen, die sich hinsichtlich des Zustands des verwendeten Wasserstoff oder der Hauptmerkmale ihrer Wasserstoffsysteme nicht unterscheiden;
11.
„Typ des Wasserstoff führenden Bauteils” Gruppe von Wasserstoff führenden Bauteilen, die sich in keinem der folgenden Merkmale unterscheiden:

a)
Handelsnamen oder Marke ihres Herstellers;
b)
Einteilung;
c)
Hauptfunktion;

12.
„elektronisches Steuersystem” : Kombination von Baueinheiten, die bei der genannten Fahrzeugsteuerfunktion mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung zusammenwirken sollen;
13.
„komplexe elektronische Fahrzeugsteuersysteme” : elektronische Steuersysteme mit einer Steuerungshierarchie, bei der eine elektronisch gesteuerte Funktion durch ein übergeordnetes Steuersystem/eine übergeordnete Steuerfunktion übersteuert werden kann. Eine übersteuerte Funktion wird Teil des komplexen Systems;
14.
„Behälter” : jegliches System zum Speichern von kryogenem Wasserstoff oder komprimiertem gasförmigem Wasserstoff, ohne sonstige Wasserstoff führenden Bauteile, die am Behälter befestigt oder in diesen eingebaut sein können;
15.
„Behälterbaugruppe” : zwei oder mehr Behälter mit fest angebauten Verbindungsleitungen für Kraftstoff, die zum Schutz in einen Gehäusemantel oder eine Schutzeinfassung eingebaut sind;
16.
„Arbeitszyklus” : ein Zyklus vom Starten bis zum Abschalten der Wasserstoffumwandlungsanlage(n);
17.
„Füllzyklus” : Anstieg des Arbeitsdrucks im Behälter um mehr als 25 % aufgrund der Zufuhr aus einer äußeren Wasserstoffquelle;
18.
„Druckregler” : Einrichtung, die den Förderdruck des zur Wasserstoffumwandlungsanlage strömenden gasförmigen Kraftstoffs steuert;
19.
„Erster Druckregler” : Druckregler, dessen Eingangsdruck dem Behälterdruck entspricht;
20.
„Rückschlagventil” : automatisches Ventil, das den Wasserstoff nur in eine Richtung fließen lässt;
21.
„Druck” : der in MPa gemessene Manometerdruck im Verhältnis zum atmosphärischen Druck, sofern nichts anderes angegeben ist;
22.
„Verbindungsteil” : eine Verbindung in einem Rohr- oder Schlauchleitungsnetz;
23.
„Biegsame Kraftstoffleitungen” : biegsame Rohre oder Schläuche, durch die Wasserstoff fließt;
24.
„Wärmetauscher” : Vorrichtung zur Erwärmung des Wasserstoffs;
25.
„Wasserstofffilter” : Filter zur Trennung von Öl, Wasser und Schmutz vom Wasserstoff;
26.
„automatisches Ventil” : ein Ventil, das nicht manuell betätigt wird, sondern durch ein Stellglied, mit Ausnahme der Rückschlagventile gemäß Ziffer 20;
27.
„Druckentlastungsvorrichtung” : nicht wieder schließende Vorrichtung, die unter festgelegten Bedingungen betätigt wird und dazu dient, ein Fluid aus einer unter Druck stehenden Wasserstoffanlage entweichen zu lassen;
28.
„Überdruckventil” : durch Druck ausgelöste, wieder schließende Vorrichtung, die unter festgelegten Bedingungen betätigt wird und dazu dient, ein Fluid aus einer unter Druck stehenden Wasserstoffanlage entweichen zu lassen;
29.
„Einfülleinrichtung” : Vorrichtung, die dazu dient, den Behälter an der Tankstelle zu füllen;
30.
„abnehmbarer Wasserstoffspeicher” : abnehmbare Anlage im Fahrzeug, in der ein oder mehrere Behälter oder eine Behälterbaugruppe geschützt untergebracht ist (sind);
31.
„Verbindung zu einem abnehmbaren Wasserstoffspeicher” : Wasserstoff führende Verbindungsvorrichtung zwischen einem abnehmbaren Wasserstoffspeicher und dem fest installierten Teil des Wasserstoffsystems;
32.
„Autofrettage” : ein Verfahren unter Druckanwendung, das bei der Herstellung von Verbundbehältern mit metallener Innenschicht angewandt wird und bei dem der Innenbehälter über seine Elastizitätsgrenze hinaus einer Spannung ausgesetzt wird, die so groß ist, dass sie eine bleibende plastische Verformung bewirkt. Das führt dazu, dass der Innenbehälter bei einem Innendruck von Null auf Druck belastet wird und die Fasern der Außenhülle auf Zug belastet werden;
33.
„Innenschicht” : Teil eines Behälters, der als gasdichtes Innengehäuse dient und mit Verstärkungsfasern umwickelt ist, damit die erforderliche Festigkeit erreicht wird;
34.
„Umgebungstemperatur” : eine Temperatur im Bereich von 20 °C ± 10 °C;
35.
„Baueinheiten” : die kleinsten Teile von Systembestandteilen, die in Anhang VI behandelt werden, da diese Kombinationen von Bauteilen bei der Kennzeichnung, der Auswertung oder dem Austausch als einzelne Einheiten betrachtet werden;
36.
„Bodenfreiheit des Fahrzeugs” : Entfernung zwischen der Standebene und der Unterseite des Fahrzeugs;
37.
„Sicherheitseinrichtung” : Einrichtung, die den sicheren Betrieb im normalen Betriebsbereich oder im zulässigen Fehlerbereich des Systems ermöglicht;
38.
„Wasserstoffumwandlungsanlage” : System für die Umwandlung von Wasserstoff in elektrische, mechanische oder thermische Energie; umfasst das Antriebssystem (die Antriebssysteme), Hilfsaggregat(e) oder Ähnliches;
39.
„unzulässiger Fehlerbereich” einer Prozessvariablen: Bereich, innerhalb dessen mit einem unerwünschten Ereignis zu rechnen ist;
40.
„Testgas für die Dichtheitsprüfung” : Wasserstoff, Helium oder ein Gemisch aus Inertgasen mit einem nachweisbaren Anteil an Helium oder Wasserstoffgas;
41.
„normaler Betriebsbereich” einer Prozessvariablen: Bereich, in den die Variablenwerte planmäßig fallen;
42.
„Außendruck” : Druck von außen auf die gewölbte Seite des Innenbehälters oder der äußeren Umhüllung;
43.
„äußere Umhüllung” : der Teil des Behälters, der den (die) Innenbehälter umgibt und sein Isoliersystem;
44.
„starre Kraftstoffleitung” : Rohrleitung, die sich bei normalem Betrieb nicht biegen soll und durch die Wasserstoff fließt;
45.
„Boil-off-Managementsystem” : System, das kontrolliert Gas ablässt, ohne eine Gefahr für das Umfeld;
46.
„Sicherheitssysteme” ( „Safety Instrumented Systems” ): Prozesssteuerungssysteme, die durch automatische Interventionen in den Prozess verhindern, dass unzulässige Fehlerbereiche erreicht werden;
47.
„Charge” : eine Menge an nacheinander hergestellten fertigen Behältern, die in Nennabmessungen, Ausführung, spezifiziertem Werkstoff, im Fertigungsverfahren, im Herstellungsverfahren sowie, gegebenenfalls, hinsichtlich der Bedingungen für die Dauer, Temperatur und Atmosphäre während der Wärmebehandlung gleich sind;
48.
„Ausrüstung des Behälters” : alle Einrichtungen, die direkt am Innenbehälter oder an der äußeren Umhüllung des Behälters befestigt sind;
49.
„fertiger Behälter” : ein Behälter, der für die normale Produktion repräsentativ ist und mit einer äußeren Beschichtung einschließlich der vom Hersteller angegebenen integrierten Isolierung versehen ist, aber über keine nicht integrierte Isolierung oder nicht integrierten Schutz verfügt;
50.
„Berstdruck” : Druck, bei dem der Behälter platzt;
51.
„zulässiger Fehlerbereich” einer Prozessvariablen: Bereich zwischen dem normalen Betriebsbereich und dem unzulässigen Fehlerbereich;
52.
„Boil-off-System” : System, das unter normalen Bedingungen dafür sorgt, dass das Gas entweicht, bevor sich die Druckentlastungsvorrichtung des (der) Behälter(s) öffnet;
53.
„handbetätigtes Ventil” : manuell betätigtes Ventil;
54.
„Sicherheitskonzept” : Maßnahmen, die den sicheren Betrieb gewährleisten sollen, selbst wenn es zu einem Versagen oder zu Zufallsfehlern kommt;
55.
„System zur Überwachung und Steuerung der Wasserstoffzufuhr” : System, das die Füllzyklen zählt und die Weiterverwendung des Fahrzeugs verhindert, wenn eine zuvor festgelegte Anzahl von Zyklen überschritten wird;
56.
„Kraftstoffleitung” : Leitung, die der (den) Wasserstoffumwandlungsanlage(n) Wasserstoff zuführt;
57.
„Behälter in Verbundkonstruktion” : Behälter, der aus mehr als einem Werkstoff hergestellt ist;
58.
„Umwicklung” : harzgetränkte EndChargefasern zur Verstärkung der Innenschicht;
59.
„Autofrettagedruck” : der Druck in dem umwickelten Behälter, bei dem sich die gewünschte Verteilung der Spannung zwischen der Innenschicht und der Umwicklung einstellt;
60.
„Systemgrenzen” : die Grenzen der externen physikalischen Faktoren, in denen das System die Steuerung aufrechterhalten kann;
61.
„Steuerungsbereich” : der Bereich, in dem das System die Steuerung für eine bestimmte Ausgangsgröße sicherstellen sollte;
62.
„Übertragungsverbindungen” : die Mittel, mit denen verteilte Einheiten für die Übertragung von Signalen, Betriebsdaten oder Energie miteinander verbunden werden;
63.
„übergeordnete Steuersysteme/-funktionen” : Systeme bzw. Funktionen, bei denen mit zusätzlichen Verarbeitungs- und/oder Abtastvorgängen das Fahrzeugverhalten durch Veränderungen bei der normalen Funktion (den normalen Funktionen) des Fahrzeugsteuersystems verändert wird.

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