ANHANG II VO (EU) 2010/440
Gebühren für die Vorschläge gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
-
Abschnitt 1 —
-
Standardgebühr
12000 EUR- Abschnitt 2 —
- Ermäßigte Gebühren für KMU
- 2.1.
- Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen
8400 EUR- 2.2.
- Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen
4800 EUR- 2.3.
- Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen
1200 EUR© Europäische Union 1998-2021
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