ANHANG II VO (EU) 2010/440

Gebühren für die Vorschläge gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

Abschnitt 1 —
Standardgebühr

12000 EUR

Abschnitt 2 —
Ermäßigte Gebühren für KMU

2.1.
Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen

8400 EUR

2.2.
Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen

4800 EUR

2.3.
Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen

1200 EUR

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