Artikel 36 VO (EU) 2010/578

Die Verordnung (EG) Nr. 2298/2001 der Kommission(1) findet Anwendung auf Erstattungsbescheinigungsanträge und Erstattungsbescheinigungen, die für die Ausfuhr von Waren im Rahmen von Maßnahmen der internationalen Nahrungsmittelhilfe im Sinne des Artikels 10 Absatz 4 des Übereinkommens ausgestellt werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 308 vom 27.11.2001, S. 16.

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