Artikel 36 VO (EU) 2010/583
Wertentwicklungsszenarien
(1) Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger für strukturierte OGAW enthält nicht den Abschnitt „Frühere Wertentwicklung” .
Im Sinne dieses Abschnitts versteht man unter „strukturierten OGAW” OGAW, die für die Anleger zu bestimmten vorher festgelegten Terminen nach Algorithmen berechnete Erträge erwirtschaften, die an die Wertentwicklung, Preisänderungen oder sonstige Bedingungen der Finanzvermögenswerte, Indizes oder Referenzportfolios gebunden sind, oder OGAW mit vergleichbaren Merkmalen.
(2) Bei strukturierten OGAW enthält der Abschnitt „Ziele und Anlagepolitik” des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger eine Erläuterung der Funktionsweise der Formel und der Berechnung der Erträge.
(3) Der in Absatz 2 genannten Erläuterung ist eine Illustration von mindestens drei Szenarien der potenziellen OGAW-Wertentwicklung beizufügen. Dabei sind zweckmäßige Szenarien zu wählen, die die Umstände aufzeigen, unter denen mit der Formel eine niedrige, mittlere oder hohe und gegebenenfalls auch eine negative Rendite für den Anleger erwirtschaftet wird.
(4) Die in Absatz 3 genannten Szenarien müssen den Anleger in die Lage versetzen, sämtliche Auswirkungen des der Formel zugrunde liegenden Berechnungsmechanismus in jeder Hinsicht verstehen zu können.
Die Szenarien sind auf redliche, eindeutige und nicht irreführende Art und Weise zu präsentieren und sollten vom durchschnittlichen Kleinanleger verstanden werden können. Insbesondere steigern sie nicht künstlich die Bedeutung der endgültigen Wertentwicklung des OGAW.
(5) Die in Absatz 3 genannten Szenarien stützen sich auf vernünftige und konservative Annahmen über künftige Marktbedingungen und Preisbewegungen.
Setzt die Formel die Anleger jedoch der Möglichkeit erheblicher Verluste aus, wie z. B eine Kapitalgarantie, die nur unter bestimmten Umständen funktioniert, so sind diese Verluste angemessen zu erläutern, selbst wenn die entsprechenden Marktbedingungen nur ein geringes Risiko vermuten lassen.
(6) Den in Absatz 3 genannten Szenarien ist eine Erklärung dahingehend beizufügen, dass sie nur Beispiele sind, die zur Verdeutlichung der Formel aufgenommen wurden, und keine Prognose künftiger Entwicklungen darstellen. Auch ist klar zu machen, dass die dargestellten Szenarien nicht mit gleicher Wahrscheinlichkeit eintreten werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.