VO (EU) 2010/583
Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.2010
FundstelleAbl. 2010/L 176
Alle Normen
- KAPITEL IGEGENSTAND UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- KAPITEL IIFORM UND PRÄSENTATION DER WESENTLICHEN ANLEGERINFORMATIONEN
- ABSCHNITT 1Titel des Dokuments, Reihenfolge von Inhalt und Überschriften der Abschnitte
- ABSCHNITT 2Sprache, Länge und Präsentation
- KAPITEL IIIINHALT DER VERSCHIEDENEN ABSCHNITTE DES DOKUMENTS MIT WESENTLICHEN ANLEGERINFORMATIONEN
- ABSCHNITT 1Ziele und Anlagepolitik
- ABSCHNITT 2Risiko- und Ertragsprofil
- ABSCHNITT 3Kosten
- ABSCHNITT 4Frühere Wertentwicklung
- ABSCHNITT 5Praktische informationen und Querverweise
- ABSCHNITT 6Überprüfung und Überarbeitung des Dokuments mit den wesentlichen Informationen für den Anleger
- KAPITEL IVSPEZIFISCHE OGAW-STRUKTUREN
- ABSCHNITT 1Teilfonds
- ABSCHNITT 2Anteilsklassen
- ABSCHNITT 3Dachfonds
- ABSCHNITT 4Feeder-OGAW
- ABSCHNITT 5Strukturierte OGAW
- KAPITEL VDAUERHAFTE DATENTRÄGER
- KAPITEL VISCHLUSSBESTIMMUNGEN